Kommission präsentiert Vorschlag für Mini-Milchreform

24. Februar 2007

Kommission präsentiert Vorschlag für Mini-Milchreform

>Pauschaler Beihilfesatz von 16,11 Euro für Schulmilch beabsichtigt – Regelung
der Fettgehaltsstufen bei Konsummilch soll liberalisiert werden – Kürzung des
Interventionspreises für Magermilchpulver
um 2,8 % geplant – Butterintervention soll preisunabhängig erfolgen

Mit dem Vorschlag für eine Mini-Milchreform hat die
Europäische Kommission in der vergangenen Woche ihre Bemühungen um eine
einfachere EU-Agrarpolitik nochmals forciert. Danach sollen in der Europäischen
Union ein vom Fettgehalt unabhängiger Beihilfesatz für Schulmilch eingeführt,
die Eiweißstandardisierung von Dauermilch erlaubt und staatliche Stützkäufe
für Butter unabhängig vom geltenden Marktpreis möglich werden. Die
Schulmilchbeihilfe soll ab 01. August dieses Jahres auf 16,11 Euro je 100 kg
Milch festgesetzt werden. Derzeit beträgt der Beihilfesatz 18,61 Euro, der sich
nach geltendem Rechtsstand am 01. Juli auf 18,15 Euro verringert. Produkte mit
einem vergleichsweise hohen Fettgehalt würden durch die Kommissionspläne
gegenüber fettarmen Erzeugnissen benachteiligt.
Gleichzeitig käme es zu einer Umverteilung zwischen Ländern mit hoher
Nachfrage nach fettreichen Milcherzeugnissen undStaaten mit einer Präferenz
für fettarme Produkte. Im Vergleich zur Kampagne 2005/06 könnten sich
Dänemark und Finnland über einen Anstieg der Fördermittel um 27 % bzw. 26 %
freuen. Deutschland müsste hingegen Ein-
bußen um rund 800.000 Euro bzw. 10 % befürchten.“Damit tragen wir dem
veränderten Verhalten Rechnung und geben den Mitgliedstaaten mehr Freiheit zu
entscheiden, wie sie ihre Regelung auf einzelstaatlicher Ebene gestalten
wollen“, meinte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel. Ihr Vorgänger
Dr. Franz Fischler hatte während seiner Brüsseler Amtszeit eine stärkere
Bezuschussung von fettarmen Produkten stets abgelehnt. Damit würde der Absatz
von Wasser subventioniert.“Wenn ein Milchprodukt zu 99 % aus Wasser
besteht, wird es ohnehin nicht nachgefragt“, konterte der Sprecher von Frau
Fischer Boel.

Bis zu 60.000 Tonnen Eiweiß zusätzlich am Markt
Mit Blick auf die Eiweißstandardisierung will die Kommission den europäischen
Molkereien gestatten, den Proteingehalt von Dauermilch im Einklang mit den
Empfehlungen des Codex Alimentarius auf 34 % einzustellen. Gleichzeitig soll der
Interventionspreis für Magermilchpulver, der auf einem Eiweißgehalt von 35,6 %
basiert, von derzeit 174,69 Euro um 2,8 % auf 169,80 Euro je 100 kg gekürzt
werden. Da der natürliche Eiweißgehalt von Dauermilch zwischen 31 % und 37 %
beträgt, erwartet die Behörde, dass mit der Standardisierung“beachtliche
Mengen Eiweiߓauf den Gemeinschaftsmarkt gelangen. Ziffern nennt die
Kommission nicht, doch Milchexperten erwarten zusätzliche Eiweißmengen in der
Größenordnung von 40.000 t bis 60.000 t. Trotzdem rechnet die Kommission im
EU-Agrarhaushalt mit Einsparungen in der Größenordnung von 20 Mio. Euro pro
Jahr. Ihrer Meinung nach fließen die zusätzlichen Eiweißmengen nämlich nur
zu einem geringen Teil in die Produktion von Magermilchpulver; der Großteil
trage zur Ausweitung der Produktion von Käse und frischen Milcherzeugnissen
bei. Das führe wiederum zu einem Anstieg des Fettverbrauchs, was eine geringere
Erzeugung und Ausfuhr von Butter zur Folge habe. Die derzeitigen Preiskriterien
für die Eröffnungder Butterintervention will die Kommission abschaffen.
Stattdessen sollen die Interventionsstellen künftig jederzeit von Anfang März
bis Ende August eines Jahres Butter zu 90 % des Interventionspreisniveaus
aufkaufen können, allerdings nur bis zur zulässigen Höchstmenge, die in
diesem Jahr 40.000 t und ab dem nächsten Jahr 30.000 t beträgt. Über diese
Menge hinaus kann die Kommission nur mehr im Ausschreibungsverfahren Butter
ankaufen.

Fettgehalt wird freigestellt
Die Kommission will mit der Mini-Milchreform außerdem die Regeln für den
Fettgehalt von Trinkmilch lockern. So sollen Vollmilch, teilentrahmte Milch und
entrahmte Milch künftig einen beliebigen Anteil an Fett enthalten, sofern der
Fettgehalt“gut sichtbar und lesbar“auf der Verpackung angegeben
wird. Entrahmte Milch darf derzeit höchstens 0,5 % Fett enthalten, bei
teilentrahmter Milch beträgt der zulässige Fettkorridor 1,5 % bis 1,8 % und
Vollmilch muss mindestens 3,5 % Fett aufweisen. Auf diese Weise soll die
Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gefördert werden, die der
Marktnachfrage entsprechen, begründet die Behörde ihren Vorstoß. Die
Kommission glaubt nicht, dass diese Maßnahme den EU-Butterberg erhöht. Es sei
nicht davon auszugehen, dass dadurch die Tendenz zum Verbrauch von Milch mit
geringerem Fettgehalt beschleunigt werde. Da sich der durchschnittliche
Fettgehalt nicht ändern dürfte, seien auch keine Auswirkungen auf den
EU-Agrarhaushalt zu erwarten. Die Beihilfen für die private Lagerhaltung von
Rahm und Magermilchpulver sowie für die verbilligte Abgabe von Butter an
Streitkräfte sollen ersatzlos gestrichen werden. Diese Fördermaßnahmen seien
überholt. Die Händler von Milcherzeugnissen sollen von der Vorlage von
Einfuhrlizenzen befreit werden, wenn die betreffenden Einfuhrkontingente durch
die Generaldirektion Steuern der Kommission überwacht werden.
Darüber hinaus sollen die bei der Qualitätsbeurteilung von Butter verwendeten
einzelstaatlichen Qualitätsklassen durch die EU-Anforderungen für
erstattungsfähige Butterausfuhren ersetzt werden. Über den Vorschlag müssen
die EU-Agrarminister entscheiden; das Europäische Parlament darf lediglich eine
nicht bindende Stellungnahme abgeben.
AgE

Ansprechpartner für diesen Bereich

Claudia Renner
M. A. Literatur- und Medienwissenschaften 
Öffentlichkeitsarbeit
0511 / 85653-48
renner@fokus-milch.de

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