

Künftig Mindestlöhne im Agrarbereich?
>Koalition will Voraussetzungen für breitere Anwendung schaffen – Auch Branchen
mit geringer Tarifbindung einbeziehen – Kein gesetzlicher Mindestlohn
Auch im Agrarbereich könnten künftig Mindestlöhne
eingeführt werden. Das geht aus den Eckwerten hervor, auf die sich der
Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD Ende Juni verständigt hat. Danach will
die Koalition das sogenannte Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952
weiterentwickeln zu einem Gesetz für Mindestlöhne für bestimmte Bereiche.
Anwendung finden soll diese Neuregelung für Branchen, in denen weniger als die
Hälfte der Betriebe und Beschäftigten tarifgebunden ist. Bundesarbeitsminister
Franz Müntefering nannte in diesem Zusammenhang gegenüber Journalisten
ausdrücklich die Fleisch verarbeitende Industrie, die Forstwirtschaft, die
Landwirtschaft und den Erwerbsgartenbau. Ein mit sechs Wissenschaftlern und
Fachleuten aus der Praxis besetzter Hauptausschuss soll in Zukunft entscheiden,
ob Handlungsbedarf besteht und ob in einer der betroffenen Branchen
Mindestlöhne festgesetzt werden müssen. Für die jeweilige Branche soll ein
Fachausschuss gebildet werden. Dessen Aufgabe soll es sein, die Höhe des
Mindestlohns im konkreten Fall festzulegen. Der von einem Fachausschuss
vorgeschlagene Mindestlohn soll auf Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums
durch eine entsprechende Verordnung des Bundeskabinetts festgesetzt werden. Die
Vorgaben der Verordnung sollen außerhalb von Tarifverträgen für alle in- und
ausländischen Arbeitnehmer zwingend und unabdingbar sein. Zudem kamen Union und
SPD überein, Branchen, in denen mehr als für die Hälfte der Beschäftigten
tarifliche Regelungen gelten und in denen ein flächendeckender Tarifvertrag
existiert, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Voraussetzung soll
sein, dass die Tarifvertragsparteien das bis zum 31. März 2008 gemeinsam
beantragen. Der Kompromiss wurde aus dem Agrarbereich kritisch kommentiert.
AgE
Ansprechpartner für diesen Bereich


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