Von der Mäuseplage betroffene Betriebe aus allen Regionen Niedersachsens und in Bremen können ab sofort Anträge auf Wiederherstellung der Grünlandnarbe im Rahmen außergewöhnlicher Umstände bzw. höherer Gewalt stellen.


Vor dem Hintergrund des strikten Umbruchsverbots für Dauergrünland im Rahmen der Regelungen zu den EU-Direktzahlungen ist es grundsätzlich möglich, einen Antrag auf Anerkennung eines Falles höherer Gewalt/eines außergewöhnlichen Umstandes gem. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (VO) EU Nr. 1306/2013 i. V. m. Art. 4 der VO EU Nr. 640/2014 zu stellen. Eine Anerkennung höherer Gewalt ist prämienrechtlich für alle Dauergrünlandflächen (auch für Ersatzflächen) möglich.
Infolge der über das Winterhalbjahr 2018/2019 fortgesetzten Trockenheit des Jahres 2018 und anschließenden Hitzewellen des Sommers 2019 bei weitgehendem Ausbleiben von Niederschlägen wurde in vielen Fällen die Grünlandnarbe schwer geschädigt. Zudem ist es in einigen Gebieten Niedersachsens aufgrund einer extremen Vermehrung der Feldmäuse zu starken Schädigungen der Grasnarbe auf Dauergrünlandflächen bis hin zu Totalausfällen gekommen. Ist die erhebliche Schädigung des Dauergrünlands durch die Feldmäuse verursacht und ist die Grasnarbe wiederherzustellen, so können die betroffenen Betriebe aus allen Regionen Niedersachsens mit dem Antragformular „Antrag auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Grasnarbe bei Dauergrünland“ bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine entsprechende Genehmigung beantragen. Ein Antrag auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Grasnarbe für eine Dauergrünlandfläche ist nur erforderlich, wenn die Narbenerneuerung mit einer mechanischen Zerstörung der geschädigten Grasnarbe (z.B. Pflügen, Grubbern oder Fräsen) einhergeht.
Bei allen Agrarumweltmaßnahmen auf Dauergrünland einschließlich besonderer Biotope ist zwingend eine vorherige Genehmigung auch erforderlich, wenn eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, eine Veränderung des Bodenreliefs, sowie sämtliche Meliorationsmaßnahmen vorgenommen werden sollen.
Als Ergebnis des Feldmausmonitorings des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurde festgestellt, dass die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte als besonders betroffene Gebiete, nachfolgend als Schadkulisse bezeichnet, mit einer außergewöhnlich starken Massenvermehrung der Feldmäuse mit in der Folge besonders großen Schäden auf Dauergrünland einzustufen sind: Ammerland, Aurich, Cuxhaven, Friesland, Leer, Oldenburg, Stadt Oldenburg, Osterholz, Rotenburg-Wümme, Stade, Stadt Emden, Stadt Wilhelmshaven, Wesermarsch und Wittmund.
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat deshalb mit sofortiger Wirkung für die in der Schadkulisse liegenden betroffenen Flächen das folgende vereinfachte Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Wiederherstellung (Narbenerneuerung) von Dauergrünland beschlossen:
Achtung: Die Wiederherstellung der Grasnarbe darf erst nach Vorliegen der Genehmigung durch die Landwirtschaftskammer erfolgen.
Für Flächen, die außerhalb der Schadkulisse liegen, gilt die vorgenannte Sonderregelung zwar nicht. Es kann aber trotzdem das Antragsformular genutzt werden. Es wird dann das normale Verfahren durchgeführt.
Die Sonderregelung gilt nur für Anträge, die bis zum 15.05.2020 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sind.
Das Antragsformular mit den erforderlichen Nachweisen können Sie auch in eingescannter Form im Format PDF per E-Mail an Ihre zuständige Bewilligungsstelle (https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/7/nav/10/action/contact/adr/typ/value/Bewilligungsstellen.html) übermitteln.
Weitergehende Fragen beantworten Ihnen selbstverständlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Carmen Niemann
Direktzahlungen, stellv. Datenschutzbeauftragte
Telefon: 0511 3665-1333
E-Mail: carmen.niemann@lwk-niedersachsen.de
Thomas Lihl
Leiter Fachbereich 2.2 Direktzahlungen
Telefon: 0511 3665-1348
E-Mail: thomas.lihl@lwk-niedersachsen.de
Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
LWK Niedersachsen
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