

Nationale Liste für gesundheitsbezogene Angaben bleibt bis April geöffnet
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit verlängert die Frist bis zum 15. April 2007 für das
Einreichen von Vorschlägen für gesundheitsbezogene Angaben in die nationale
Liste. Die Frist zum Einreichen der Vorschläge zur Erstellung einer nationalen
Liste gesundheitsbezogener Angaben nachArtikel 13 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1924/2006 wird auf den 15. April 2007 verlängert. Vorschläge, die bis
dahin beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
eingereicht werden, werden in der Reihenfolge des Datums ihres Eingangs
bearbeitet, und es erfolgt nach Prüfung eine Rückmeldung des Ergebnisses an
die Einreichenden, sofern die Angaben nicht in der gemeldeten Form
berücksichtigt werden können. Auch nach der oben genannten Frist können
Vorschläge vorgelegt werden. Beim Einreichen nach dieser Frist gibt es aber
keine Gewähr dafür, dass die Vorschläge bearbeitet werden, Rückmeldungen
erfolgen und/oder die Vorschläge gelistet werden, so das BVL. Hinweise zur
Claimformulierung Der VDM macht darauf aufmerksam, dass in die nationale Liste
nur gesundheitsbezogene Aussagen aufgenommen werden, die in Deutschland derzeit
zulässig sind. Demnach sindlt. LFGB nur Aussagen gestattet, die
wissenschaftlich hinreichend gesichert sind (§ 11 Vorschriften zum Schutz vor
Täuschung) und keine Aussagen beinhalten, die sich auf die Beseitigung,
Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen (§ 12 Verbot der
krankheitsbezogenen Werbung). So wäre beispielsweise die Aussage“…
schützt vor Osteoporose“rechtswidrig, der entsprechende Gesundheitsbezug“… erhält die Knochengesundheit“aber erlaubt. Weitere Hinweise und
die Mustertabelle sind unter www.bvl.bund.de/cln_027/rin_491658/DE/01_Lebensmittel/07_FuerAntragsteller/00_healthClaims/
healthClaims_node.html_nnn=true abrufbar.
VDM
Ansprechpartner für diesen Bereich


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