

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse (Nds. TSK) unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter sowohl im Zusammenhang mit dem aktuellen Maul- und Klauenseuche (MKS)-Ausbruch in Brandenburg als auch im Umgang mit der seit letzten Jahr gehäuft aufgetretenen Blauzungenkrankheit (BTV3).
Zur Absicherung der niedersächsischen Bestände sollte zeitnah eine Untersuchung der Klauentiere auf MKS erfolgen, die seit dem 01.12.2024 bis zum 12.01.2025 aus Brandenburg und Berlin nach Niedersachsen verbracht wurden. Für diese Untersuchungen übernimmt die Tierseuchenkasse die Blutprobenahmekosten. Wenn auf Grund von unspezifischen Symptomen in einem Bestand mit Klauentieren Ausschluss-Untersuchungen auf MKS in den LAVES-Instituten erfolgen, übernimmt die Tierseuchenkasse die übliche Beihilfe sowohl für die Blutprobenahme als auch für die Untersuchung, so dass die Tierhalterin bzw. der Tierhalter für diese Untersuchungen in der Regel keine eigenen Kosten zur tragen hat. Die Erstattung der Blutprobenahmekosten erfolgt aufgrund der zum 01.01.2025 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen der Nds. Tierseuchenkasse und den Tierärztekammern Niedersachsen und Bremen. Die Antragstellung erfolgt über den HIT-Untersuchungsantrag. Diese Kostenübernahme wird zunächst bis zum 31.01.2025 befristet.
Weiterführende Informationen zur Kostenübernahme für Probenahme und Untersuchung entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Mit der Verlängerung der Gültigkeit der Eilverordnung des Bundes vom 22.11.2024 ist es auch 2025 möglich, BTV3-empfängliche Wiederkäuer mit einem der drei Impfstoffe
zu impfen.
Für BTV3-Impfungen gewährt die Tierseuchenkasse ab dem 01.01.2025 eine Beihilfe von 4,00 € pro Rind bzw. 3,00 € pro Schaf oder Ziege pro Jahr, um Tierhalter zur Impfung ihrer Bestände zu motivieren.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, unter denen die Beihilfe gewährt werden kann, und zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte dieser Seite.
Nds. TSK/LPD/LVN
Ansprechpartner für diesen Bereich
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