

VDM verteidigt Bezeichnungsschutz erfolgreich
>Westland“Pro-San“ist ein“Brotbelag aus Kuhmilch und
pflanzlichemÖl“
Der VDM hat die REWE-Group wegen der Bewerbung eines von der
Firma Westland hergestellten“Käseimitats“in einer Hauswurfsendung
der REWE-Tochter toom-Markt abgemahnt. In dieser Werbung wurde das Produkt“ProSan“als holländischer Schnittkäse 40 % Fett i.Tr. beworben.
Zusätzlich wurde das Produkt ausgelobt mit“deswegen enthält ProSan 75 %
weniger Cholesterin als herkömmlicher Käse“. Auf die Abmahnung des VDM
hin; hat die toom-Gruppe Ende Februar schriftlich versichert, dieses Produkt
nicht mehr als Käse zu bewerben. Darüber hinaus hat die Mutter, die REWE-Group,
sich beim VDM für die fehlerhafte Bewerbung des o. a. Produktes entschuldigt.
Sie hat auch zugesichert, die Angabe“Schnittkäse
40 % Fett i.Tr.“für dieses Erzeugnis nicht mehr zu verwenden. Künftig
werde sie es entsprechend der Hersteller-Verkehrsbezeichnung“Brotbelag aus
Kuhmilch und pflanzlichemÖl“in Verkehr bringen.
An dieser Stelle möchten wir nochmals alle Leser der
VDM-Schnellinfo bitten, ihnen bekannt werdende Verstöße gegen die
Bezeichnungsschutzverordnung mit entsprechenden Dokumenten der Geschäftsstelle
zukommen zu lassen, damit wir entsprechend agieren können.
VDM
Ansprechpartner für diesen Bereich


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