Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet seit Anfang Juli ein neues Förderprodukt an, den Zuschuss Klimabilanz. Zudem soll es in naher Zukunft den sogenannten Zinsbonus Klimabilanz geben. Beide Produkte sind unabhängig voneinander.
Seit dem 1. Juli 2025 können landwirtschaftliche Betriebe beim Programm „Zuschuss Klimabilanz“ der Rentenbank Fördermittel beantragen. Gefördert wird die Erstellung einer einzelbetrieblichen Klimabilanz durch qualifizierte Beratung:
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
Bis Mitte August können Betriebe eine Interessensbekundung im Förderportal der Rentenbank abgeben. Danach erfolgt – nach Prüfung – die Einladung zur eigentlichen Antragstellung. Wichtig: Es handelt sich nicht um ein Windhundverfahren.
Die geförderte Bilanz muss alle drei Emissions-Scopes (1–3) abdecken und einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Emissionsreduktion enthalten.
Klimabilanz schafft Zinsvorteile – auch für Betriebe der Klimaplattform Milch
Landwirtinnen und Landwirte, die bei der Rentenbank ein Darlehen beantragen und dabei eine einzelbetriebliche Klimabilanz vorlegen, sollen von vergünstigten Finanzierungskonditionen profitieren.
Vorgesehen ist, dass auch die Klimabilanz der Klimaplattform Milch als Nachweis für den Zinsbonus genutzt werden kann. Damit eröffnet sich für Milcherzeugerbetriebe, die bereits bilanziert haben oder dies planen, die Möglichkeit, dass die Einordnung des Betriebes so nach den Konditionen (Basis/Top/Premium) um bis zu 25 Basispunkte (0,25 %) verbessert werden kann.
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