Agrarumweltmaßnahmen und Umweltlandbau: Antragsverfahren gestartet

Breite Palette an Fördermaßnahmen, Chance nutzen

09. April 2020

Für umweltverträgliche Anbauverfahren und den ökologischen Landbau stellt das Land Niedersachsen Landwirten 2021 erneut Fördermittel zur Verfügung.

Blühstreifen, Ökolandbau, Förderung
Niedersachsen fördert unter anderem Blüh- und Schonstreifen auf Ackerflächen oder die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland. Foto: AdobeStock/TOstermann

Landwirte können nun sowohl Anträge für die Agrarumweltmaßnahmen als auch für die Beibehaltung oder Umstellung auf ökologischen Landbau stellen.

„Die Palette an Fördermaßnahmen zum Wohl von Natur und Umwelt ist in Niedersachsen breit gefächert. Diese Chance sollten Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter nutzen!“, so Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast. Ziel der Förderung sind die Einführung oder Beibehaltung besonders umwelt- und ressourcenschonender Anbauverfahren sowie eine gewässerschonende und naturschutzgerechte Landbewirtschaftung. So fördert Niedersachsen unter anderem Blüh- und Schonstreifen auf Ackerflächen oder die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland.

An den Agrarumweltmaßnahmen sowie den Fördermaßnahmen zum ökologischen Landbau nehmen in Niedersachsen derzeit insgesamt etwa 17.000 Betriebe teil. Für das Jahr 2019 wurde vor kurzem die Fördersumme von rund 75 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen gezahlt. Die Zahlung wird von der EU und vom Bund kofinanziert. Spitzenreiter in den Förderungen waren bei den Agrarumweltmaßnahmen die Blühstreifen sowie der ökologische Landbau.

Grundsätzlich werden die Maßnahmen für eine Verpflichtungsdauer von fünf Jahren angeboten. Das gilt auch für das aktuelle Antragsverfahren. Hier gibt es jedoch die besondere Situation, dass die Maßnahmen in die neue Agrar-Förderperiode der EU hineinreichen. Die Rahmenbedingungen hierfür werden aktuell zwischen den Staaten der EU diskutiert. Da die hierfür notwendige Übergangsverordnung der EU derzeit nur als Entwurf vorliegt, ist es daher möglich, dass sich die Verpflichtungsdauer noch verändert und dann für einzelne Maßnahmen angepasst werden müsste.

Anträge auf Teilnahme an den diesjährig angebotenen Agrarumweltmaßnahmen werden online über das Antragssystem ANDI gestellt. Die maßnahmenspezifischen Anlagen zu den Anträgen werden bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren im Dezember beginnt der Förderzeitraum mit dem 1. Januar 2021.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen online sind auf der Seite der Landwirtschaftskammer abrufbar.

ML Niedersachsen

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