Bestimmungen der neu gefassten Landesdüngeverordnung

Neue Landesdüngeverordnung

21. Mai 2021

Wir informieren, was beim Inkrafttreten der neuen Landesdüngeverordnung zu beachten ist.

Die Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) ist am 07. Mai 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Damit gelten die Bestimmungen der Landesdüngeverordnung und die neu ausgewiesenen nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete seit dem 08. Mai 2021.

Mit dem Inkrafttreten der Landesdüngeverordnung wurde außerdem die seit Januar geltende Auffangkulisse gemäß Düngeverordnung (DüV) für den Bereich Nitrat wieder außer Kraft gesetzt. Im Gegensatz dazu hat die landesweite Auffangregelung der DüV für den Bereich Phosphat weiterhin Bestand, da Niedersachsen weiterhin nur phosphatbelastete Gebiete im Bereich von Seeneinzugsgebieten ausweisen konnte.

Eine Übersicht über die nun geltenden Anforderungen des § 13a DüV finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung. Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Landesdüngeverordnung: Düngen auf Feld mit Schleppschuhverteilung
Bildquelle: AdobeStock©agrarmotive

ML

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