Nährstoffnutzungskonzepte für Gülle und Gärreste

Was Landwirte jetzt beachten müssen

24. Oktober 2025

Landwirte, die Tierställe oder Biogasanlagen betreiben oder neu bauen wollen, wissen: Die Vorschriften rund um Gülle, Mist und Gärreste sind streng – vor allem, wenn es um Lagerung, Ausbringung und den Schutz von Boden und Wasser geht. Das Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Umweltministerium haben jetzt einen überarbeiteten Runderlass zum Nährstoffnutzungskonzept vorgelegt, der Bürokratie abbauen soll.

Landwirte sollen künftig vereinfachte Nährstoffnutzungskonzepte vorlegen, wenn sie neue Ställe oder Biogasanlagen bauen. Zudem müssen Landwirte und Anlagenbetreiber im Gegensatz zum Vorgängererlass bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Änderungen bestehender Anlagen künftig düngerechtsrelevante Veränderungen nur noch anzeigen und nicht wie bisher ein neues Verwertungskonzept vorlegen.

Der neue Erlass trat am 17. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.

Das Verfahren sei nach Aussage der Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte verschlankt worden, „ohne Einschnitte bei der Qualität des Verfahrens hinnehmen zu müssen.“

Landwirte müssen Nachweise erbringen

Landwirte, die eine Tierhaltungs- oder Biogasanlage planen oder betreiben, müssen nachweisen:

  • dass die anfallende Gülle, der Mist oder andere Wirtschaftsdünger ordnungsgemäß gelagert und verwertet werden können,
  • dass genug Fläche und Lagerraum vorhanden sind

Zusammenarbeit bei Genehmigungen neuer Anlagen

Wenn Landwirtinnen oder Landwirte eine neue Anlage bauen oder betreiben wollen:

  • Die Genehmigungsbehörde, etwa das Bauamt, muss die Düngebehörde und die Wasserbehörde mit einbeziehen
  • Der Landwirt oder Antragsteller muss ein Nährstoffnutzungskonzept vorlegen. Das heißt, es muss aufgezeigt werden, wie der Wirtschaftsdünger gelagert wird, wohin dieser verbracht und wie er genutzt wird.
  • Die Düngebehörde prüft das Konzept gemäß dem Düngerecht, während die Wasserbehörde die Gefahren für das Grundwasser prüft. Beide können Auflagen oder Hinweise geben, die in dem Genehmigungsbescheid berücksichtigt werden.
  • Bei erfolgreicher Genehmigung werden beide Behörden darüber unterrichtet und bekommen eine Kopie des Bescheids.

Zusammenarbeit bei Änderungen an bestehenden Anlagen

Wenn eine Anlage verändert werden soll, beispielsweise aufgrund einer veränderten Tierzahl oder anderer Verwertungswege, gilt Folgendes:

  • Die Genehmigungsbehörde muss die Dünge- und Wasserbehörde erneut beteiligen.
  • Die Düngebehörde bewertet, ob die Änderungen (beispielsweise bei Umstellung der Tierhaltung, oder verstärkte Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen) so wesentlich sind, dass der Landwirt ein neues Nährstoffnutzungskonzept vorlegen muss

Die Kontrollen im laufenden Betrieb

Die Düngebehörde überprüft im laufenden Betrieb regelmäßig, ob der Landwirt die vorgegebenen Düngevorschriften einhält. Werden etwa die Gülle oder die Gärreste nicht mehr ordnungsgemäß gelagert oder verwertet, informiert die Behörde das Bauamt, das weitere Maßnahmen ergreift. Auch bei anderen Verstößen wird die entsprechende Behörde informiert. Diese können wiederum auch der Düngebehörde melden, wenn sie Verstöße bemerken. Die Wasserbehörde kontrolliert zusätzlich die Reinhaltung der Gewässer.

Land&Forst/LVN

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