Landwirte, die Tierställe oder Biogasanlagen betreiben oder neu bauen wollen, wissen: Die Vorschriften rund um Gülle, Mist und Gärreste sind streng – vor allem, wenn es um Lagerung, Ausbringung und den Schutz von Boden und Wasser geht. Das Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Umweltministerium haben jetzt einen überarbeiteten Runderlass zum Nährstoffnutzungskonzept vorgelegt, der Bürokratie abbauen soll.
Landwirte sollen künftig vereinfachte Nährstoffnutzungskonzepte vorlegen, wenn sie neue Ställe oder Biogasanlagen bauen. Zudem müssen Landwirte und Anlagenbetreiber im Gegensatz zum Vorgängererlass bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Änderungen bestehender Anlagen künftig düngerechtsrelevante Veränderungen nur noch anzeigen und nicht wie bisher ein neues Verwertungskonzept vorlegen.
Der neue Erlass trat am 17. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Das Verfahren sei nach Aussage der Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte verschlankt worden, „ohne Einschnitte bei der Qualität des Verfahrens hinnehmen zu müssen.“
Landwirte müssen Nachweise erbringen
Landwirte, die eine Tierhaltungs- oder Biogasanlage planen oder betreiben, müssen nachweisen:
Zusammenarbeit bei Genehmigungen neuer Anlagen
Wenn Landwirtinnen oder Landwirte eine neue Anlage bauen oder betreiben wollen:
Zusammenarbeit bei Änderungen an bestehenden Anlagen
Wenn eine Anlage verändert werden soll, beispielsweise aufgrund einer veränderten Tierzahl oder anderer Verwertungswege, gilt Folgendes:
Die Kontrollen im laufenden Betrieb
Die Düngebehörde überprüft im laufenden Betrieb regelmäßig, ob der Landwirt die vorgegebenen Düngevorschriften einhält. Werden etwa die Gülle oder die Gärreste nicht mehr ordnungsgemäß gelagert oder verwertet, informiert die Behörde das Bauamt, das weitere Maßnahmen ergreift. Auch bei anderen Verstößen wird die entsprechende Behörde informiert. Diese können wiederum auch der Düngebehörde melden, wenn sie Verstöße bemerken. Die Wasserbehörde kontrolliert zusätzlich die Reinhaltung der Gewässer.
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