Bewerbung um kostenfreie Trinkmilch in Schulen und Kitas

Bewerbungszeitraum startet am 26. April 2022

22. April 2022

Im Schuljahr 2022/23 kommen Kitas und Schulen in Niedersachsen und Bremen erneut in den Genuss von kostenfreier Trinkmilch. Die Online-Bewerbung ist vom 26. April bis 17. Mai 2022 möglich.

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Foto: AdobeStock©spass

Das Internetportal des Landes Niedersachsen informiert über das EU-Schulprogramm mit den Programmkomponenten „Trinkmilch“ und „Schulobst und -gemüse“. Hier finden sich nähere Informationen zum Verfahrensablauf, alle teilnehmenden Kitas und Schulen sowie eine Liste der zugelassenen Schulmilchlieferanten.

Welche Milch-Produkte werden in welcher Menge gefördert?

Jedes Schulkind/Kitakind erhält kostenlos eine Portion von 200−250 ml Trinkmilch an einem Verzehrtag pro voller Schul-/Betreuungswoche.

Dabei kann die Einrichtung zwischen konventioneller und biologischer Erzeugung sowie zwischen Trinkmilch verschiedener Haltbarkeit, Fettstufen und laktosefreier Milch wählen. Zudem sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug nach Möglichkeit besonders berücksichtigt werden.

Was sind pädagogische Begleitmaßnahmen?

Im Rahmen des EU-Schulprogramms sind die Bildungseinrichtungen verpflichtet, pädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen. Die Auswahl der Maßnahmen findet sich im Online-Portal des Landes. Zu den empfohlenen Begleitmaßnahmen zählen die von der LVN angebotenen Materialien Gemeinsam schmausen in den Pausen (für Grund- und Förderschulen) sowie Minimilchbücher für Kindertageseinrichtungen.

Selbstverständlich können sich Schulen und Kindergärten auch außerhalb des EU-Schulprogramms mit Trinkmilch und Milchmischprodukten wie gewohnt beliefern lassen.

                                                                                                                                             LVN

Ansprechpartner für diesen Bereich

Christine Licher
Christine Licher
Kommunikationswirtin 
Leitung Öffentlichkeitsarbeit
0511 / 85653-21
licher@milchland.de

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