

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) weist auf die Zulassung neuer Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit hin.
Am 20. Februar haben die beiden BTV-3-Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 gegen die Blauzungenkrankheit eine zentralisierte Zulassung nach Artikel 44 der VO (EU) 2019/6 erhalten. Nach der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung dürfen insoweit nur noch die nunmehr zugelassenen BTV-3-Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 entsprechend ihrer Zulassung angewendet werden. Ebenfalls möglich ist eine Anwendung des in Tschechien zugelassenen Impfstoffes BioBos BTV 3 nach Artikel 113 (5) der VO (EU) 2019/6, falls die bisher zugelassenen Impfstoffe nicht verfügbar sind.
Das BMEL teilte mit, dass aufgrund des derzeit nicht absehbaren Zeitraums bis zu einer bedarfsgerechten Marktbelieferung mit zulassungskonformen Impfdosen gegen die Blauzungenkrankheit in Deutschland ein Verordnungsentwurf (Eilverordnung) für die zeitnahe Änderung der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung erarbeitet werde, der die weitere Impfung mit den in der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung genannten BTV-3-Impfstoffen für einen befristeten Zeitraum von sechs Monaten ermöglichen solle. Hierzu sei eine zeitnahe Länder- und Verbändeanhörung geplant. Mit der vorgenannten Eilverordnung wäre auch die weitere Anwendung des bisher überwiegend genutzten BTV-3-Impfstoffes (Bultavo 3) möglich. Derzeit darf der Impfstoff Bultavo 3 noch genutzt werden, wenn er in der Tierarztpraxis vorrätig ist und die Grundimmunisierung abgeschlossen werden muss.
ML/LVN
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