Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) weist Tierhalterinnen und Tierhalter auf die aktuell beginnende erhöhte Gefahr der Blauzungenkrankheit hin: Zwischen Mai und Oktober wird das Risiko der Übertragung des Virus der Blauzungenkrankheit durch Gnitzen (kleine blutsaugende Mücken) als hoch eingeschätzt. Darüber hinaus steht derzeit kein Impfstoff zur Verfügung.
Den einzig sicheren Schutz der Tiere gegen das Virus der Blauzungenkrankheit bietet eine Impfung. Sie sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen abgeschlossen sein. Ein seit kurzem angewendeter autogener Impfstoff gegen das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV-3) wurde von der Herstellerfirma Ende April allerdings zurückgerufen, sodass die Anwendung der autogenen BTV-3-Vakzine im Moment nicht möglich ist. Weitere Impfstoffe stehen derzeit in Niedersachsen nicht zur Verfügung.
Sobald ein Impfstoff wieder zur Verfügung steht, wird das ML die betreffenden Verbände und Landkreise darüber informieren. Bereits mit dem autogenen Impfstoff geimpfte Tiere sollten sowohl durch die Tierhalterin bzw. den Tierhalter als auch durch die bestandbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzte beobachtet werden. Im Falle von Erkrankungen ist von einer Verbringung abzusehen. Über das weitere Vorgehen informieren die zuständige Veterinärbehörde und der Impfstoffhersteller.
Risiko für Infektionen mit BTV-3 steigt mit Beginn der Gnitzenaktivität
Bereits nach der Feststellung der Seuche in den Niederlanden im vergangenen Herbst hatte das ML die zuständigen Behörden bezüglich des Auftretens der in Deutschland anzeigepflichtigen Tierseuche sensibilisiert. Auch Tierhalter*innen und Tierärztinnen und Tierärzte vor Ort sind spätestens seit dem ersten in Niedersachsen aufgetretenen Fall im vergangenen Oktober (LK Ammerland) äußerst wachsam. Zuvor waren in Niedersachsen seit 2009 keine Fälle von Blauzungenkrankheit mehr aufgetreten. Auf Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar – auch nicht durch den Konsum von tierischen Produkten. Bei Wiederkäuern, vor allem bei Schafen und auch Rindern, kann die Blauzungenkrankheit jedoch zu erheblichen Krankheitserscheinungen und Verlusten führen.
Hintergrund:
Laut einer qualitativen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) wird die Gefahr der Virusübertragung auf empfängliche Tiere wie Schafe, aber auch Rinder zwischen Mai und Oktober als besonders hoch eingeschätzt. Für das Virus empfänglich sind auch Ziegen sowie Neuweltkameliden wie Alpakas und Wildwiederkäuer. Auch durch das Verbringen infizierter Tiere kann sich das Virus ausbreiten. Daher gelten für die Bestände in Niedersachsen, sowie in anderen von BTV-3 betroffenen Ländern, strengere Regeln wie eine verpflichtende PCR-Testung oder eine Behandlung mit mückenabweisenden Mitteln bei einer Verbringung in BTV-freie Gebiete. Seit dem ersten Ausbruchsfall am 25. Oktober 2023 im Landkreis Ammerland wurden bislang insgesamt 40 Feststellungen bei Schafen und Rindern aus elf Landkreisen in Niedersachsen gemeldet (Stand: 6. Mai 2024).
Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie auf den Websites der Tierseucheninfo, des FLI und der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin am FLI sowie hier.
ML Niedersachsen/LVN
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