Das BMEL verteilt bis zu 200.000 Euro Fördergeld je Unternehmen für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die zur Verringerung der Emissionen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern beitragen.
Am 01.02.2022 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern vom 13. Januar 2022 bekannt gemacht. Laut BMEL werden in Deutschland rund 30 Prozent des Wirtschaftsdüngeranfalls in Biogasanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt und dadurch treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent vermieden. Dieser Anteil soll durch weitere Fördermaßnahmen gesteigert werden. Die nun veröffentlichte Förderung dient insbesondere der Unterstützung von Biogasbestandsanlagen, um zukünftig mehr Wirtschaftsdünger zu vergären, und von Neuanlagen, um einen überwiegenden Wirtschaftsdüngereinsatz zu ermöglichen.
Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Dazu gehören Maschinen, Geräte, Anlagen und bauliche Einrichtungen, die durch die Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen dem in dieser Richtlinie aufgeführten Zuwendungszweck dienen, beispielsweise:
Gefördert werden (max. 200.000 € pro Unternehmen)
Nähere Informationen zur Förderrichtlinie von Biogasanlagen und zum Antragsverfahren finden sich auf der Internetseite der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR e. V.).
Anträge können ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie gestellt werden, a) für bauliche Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 und b) für alle anderen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2024.
DRV/LVN
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