

Erstmals sind in den Niederlanden Mitte Januar 2026 Antikörper gegen das Vogelgrippevirus (aviäre Influenza H5N1) bei einer Milchkuh nachgewiesen worden.
Der Fund von Antikörpern gegen das Vogelgrippevirus deutet darauf hin, dass das Tier zuvor Kontakt mit dem Erreger hatte und immunologisch darauf reagiert hat. Der Nachweis in der Milch wurde als Hinweis darauf gewertet, dass die Kuh die Infektion durchgemacht hat. Die Milch der Kuh sei nicht weiter für den menschlichen Verzehr verarbeitet worden. Den Angaben zufolge gibt es bisher keine Hinwiese auf eine aktive Verbreitung des Vogelgrippevirus unter den Milchkühen des Betriebs sowie auf andere Milchkuhbetriebe. Der Nachweis sorgt dennoch für Aufmerksamkeit, da Vogelgrippe bislang vor allem als Erkrankung von Wild- und Hausgeflügel bekannt ist.
Vor diesem Hintergrund rückt die Frage in den Fokus, welche Bedeutung diese Erkenntnisse für die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz haben – insbesondere im Hinblick auf Milch und Milchprodukte.
Eine zentrale, fachliche Einordnung liefert hierzu das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). In einer Mitteilung vom 31. Oktober 2025 teilte das BfR mit, dass eine Infektion des Menschen durch den Verzehr von Lebensmitteln nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht zu erwarten ist. Dies gilt sowohl für Fleisch als auch für Milch und daraus hergestellte Produkte. Entscheidend ist dabei, dass Lebensmittel in Deutschland und der EU strengen Hygieneregeln unterliegen und Milch für den menschlichen Verzehr in der Regel grundsätzlich erhitzt (pasteurisiert) wird. Durch diese Wärmebehandlung werden Viren zuverlässig inaktiviert.
Darüber hinaus betont das BfR in seiner Mitteilung, dass bislang keine belastbaren Hinweise vorliegen, dass sich das Vogelgrippevirus über Lebensmittel auf den Menschen übertragen hat. Die bekannten Infektionen beim Menschen stehen vielmehr im Zusammenhang mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel oder kontaminierten Umgebungen.
Auch vor dem Hintergrund des nun bekannt gewordenen Antikörpernachweises bei einer Milchkuh bleibt die Einschätzung der Fachbehörden daher unverändert: Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht kein erhöhtes Risiko beim Verzehr von Milch und Milchprodukten.
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