Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen zur Rehkitzrettung.
Bis zum 30. Juni 2023 können eingetragene Vereine einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Mit insgesamt zwei Millionen Euro fördert das BMEL die Anschaffung geeigneter Drohnen, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten.
Pro Verein werden wieder bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Neu: Pro Verein fördert das BMEL insgesamt vier Drohnen in den Förderperioden 2021 bis 2023. Mit einer Begründung können Vereine 2023 den Zuschuss für weitere zwei Drohnen beantragen.
Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.
Alle Informationen zum Antragsverfahren sind unter www.ble.de/rehkitzrettung abrufbar. Das Antragsverfahren kann online durchgeführt werden. Anträge auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Eine Eingangsbestätigung wird anschließend direkt aus dem System erstellt.
Anträge auf Auszahlung der Fördersumme müssen der BLE unterschrieben bis 1. September 2023 vorliegen. Neben dem Auszahlungsantrag müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden: Eingangsbestätigung, Nachweis des Erwerbs der Drohne und der Erfüllung der technischen Mindestanforderungen.
BLE
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