Urlauber dürfen wieder auf’s Land! Ferien auf dem Bauernhof dürfen auch unsere niedersächsischen Milchbauern jetzt wieder anbieten, die als zweites Standbein Ferienwohnungen vermieten.
Seit dem 11. Mai können die Bauernhöfe wieder Gäste empfangen. Wir freuen uns sehr mit allen Milchbauern, die ihre Urlauber wieder willkommen heißen dürfen! Die Belegung der Ferienwohnungen ist aufgrund der Coronakrise mit strengen Auflagen verbunden. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt dabei eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen. Das bedeutet, dass Vermieter erst nach sieben Tagen neu vermieten dürfen. Weitere Informationen zu den Auflagen und zu Ferien auf dem Bauernhof finden Sie hier:
LVN
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