Neue Maßnahme zur Förderung außerlandwirtschaftlicher Einkommensalternativen

Anträge für das Diversifizierungsprogramm können bis 2. Dezember gestellt werden – 6,5 Millionen Euro stehen jährlich zur Verfügung

08. November 2024

Auf eine neue Förderrichtlinie im Rahmen des Zukunftsprogramms Diversifizierung macht das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aufmerksam.

Im Rahmen der Richtlinie Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung (RL DAT) werden Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung neuer Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Betriebe bewilligt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass diese nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion, sondern zum Beispiel der Verarbeitung und Vermarktung zuzuordnen sind. Für die Maßnahme stehen derzeit pro Jahr 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für die Richtlinie können bis zum 2. Dezember 2024 eingereicht werden. Für die nächste Förderperiode im kommenden Jahr können Anträge bis zum 15. Juni 2025 bei der Landwirtschaftskammer (LWK) gestellt werden.

Was wird gefördert?

Mit der Förderung werden Betriebe unterstützt, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und in ihre Diversifizierung investieren, um so eine alternative Einkommensquelle zu generieren. Das können beispielsweise die Anschaffung einer (mobilen) Obstmosterei, einer mobilen Käserei mit Direktvermarktungsmöglichkeit oder auch Investitionen in die Landtouristik oder eines Hofladens/Hofcafés sein. Die Diversifizierungsförderung ist damit auch eine Reaktion auf die abnehmenden Tierzahlen und auf sinkende Zahlen der Tierhaltungsbetriebe – eine Entwicklung, die in der Schweinehaltung aufgrund des sich verändernden Konsumverhaltens von Verbraucher*innen am stärksten ausgeprägt ist. Auch Betriebe, die in den vergangenen 15 Monaten vor Antragsstichtag ihre Tierbestände abgebaut haben, werden berücksichtigt. Förderfähig sind Investitionen in Inventar sowie in bauliche Investitionen in bestehende Gebäude (bis maximal 30 Prozent Erweiterung des vorhandenen Baukörpers) und damit verbundene Architekten- und Ingenieurleistungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Zuwendungshöhe muss 5.000 Euro übersteigen und beträgt maximal 300.000 Euro.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen, die dauerhaft mindestens 30 Großvieheinheiten (GV) ihrer Tierplätze abbauen. Berücksichtigt werden hierbei die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel (ausgenommen sind Mobilställe). Bei Anbindehaltung von Rindern einschließlich von Milchkühen müssen lediglich mindestens zehn GV abgebaut werden. Der Abbau muss komplette Stallgebäude umfassen und darf maximal 15 Monate vor Antragsstichtag erfolgt sein. Betriebssitz und Investitionsort müssen in Niedersachsen liegen. Als Antragsteller kommt ausschließlich der/die abgebende Tierhalter/in und Eigentümer/in des Stallgebäudes, der in das Diversifizierungsprojekt investiert, in Frage. Mit dem Projekt darf nicht vor Erteilung der Bewilligung begonnen worden sein.

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen im Bereich der Agrarförderung. Neben den Antragsunterlagen muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahme eingereicht werden. Ausnahmsweise ist die baurechtliche Genehmigung beim ersten Antragsverfahren spätestens mit Vorlage des Verwendungsnachweises vorzulegen. Auskunft erteilt die zentrale Bewilligungsstelle der Ernährungswirtschaft unter dem Kontakt helmut.maasberg@lwk-niedersachsen.de.

ML Niedersachsen/LVN

Das könnte Sie auch interessieren