Landwirtschaftliche Betriebe, die Ende letzten Jahres und im Januar dieses Jahres vom Hochwasser betroffen waren, können nun bis zum 03.09.2024 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachen (LWK) eine Hilfeleistung beantragen.
Die Hochwasser-Lage hatte um den Jahreswechsel herum und im Januar beträchtliche Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen sowie teilweise an Gebäuden und Inventar angerichtet. Die Richtlinie über die „Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024″ ebnet den Weg für das Antragsverfahren. Ab sofort können betroffene landwirtschaftliche Unternehmen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachen (LWK) eine Hilfeleistung beantragen. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite www.agrarfoerderung-niedersachsen.de abrufbar. Anträge können bis einschließlich 3. September 2024 gestellt werden. Die LWK hatte die Landwirtinnen und Landwirte bereits im Winter informiert, dass und wie die Schäden dokumentiert werden müssen.
Bei Ackerkulturen wird ein Teilausgleich für im Herbst angebaute Winterungen gewährt, bei denen eine Neuansaat durchgeführt wurde. Die Einbußen werden nach aktuellem Kenntnisstand pauschal mit 466 €/ha festgelegt. Bei langfristig durch Hochwasser überflutetem Dauergrünland wird aller Voraussicht nach ein Schaden pauschal mit 120 €/ha berücksichtigt. Für mehrjährige Ackerkulturen und Dauerkulturen wird der Schaden anerkannt, der in einem Schadensgutachten einer oder eines öffentlich bestellten und vereidigten landwirtschaftlichen Sachverständigen ausgewiesen ist.
Weitere Informationen zur Hochwasser-Hilfe entnehmen Sie bitte der dieser Website der LWK Niedersachsen.
ML Niedersachsen/LWK Niedersachsen/LVN
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