Kategorien
< Alle Themen

Angaben auf tierischen Produkten

Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln werden in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bestimmte Grundlagen festgehalten. Dazu zählen so genannte verpflichtende Angaben, die auf jedem verpackten Lebensmittel angegeben werden müssen. Für die Angaben auf tierischen Produkten gibt es zudem einige zusätzliche Anforderungen.

Identitätskennzeichen

Das Identitätskennzeichen ist eine verpflichtende Kennzeichnung auf Milch- und Fleischerzeugnissen. Es ermöglicht dem Verbraucher nachzuvollziehen, auf welchem Hof oder Betrieb das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt wurde. Außerdem garantiert das Identitätskennzeichen, dass dieser Betrieb mit EU-weiten Hygienestandards arbeitet und dementsprechend überwacht wird. Das Identitätskennzeichen besteht aus drei untereinanderliegenden Reihen. Die oberste Reihe gibt einen Hinweis darüber aus welchem Land das Produkt kommt: DE = Deutschland. In der zweiten Reihe findet sich die Zulassungsnummer des Betriebs. Diese ist zusammengesetzt aus 2 Buchstaben für das Bundesland (NI = Niedersachsen) und einer fünfstelligen Nummer, die den Betrieb kennzeichnet. In der letzten Zeile findet sich die Abkürzung EG. Diese kennzeichnet, dass das Produkt aus einem Betrieb der Europäischen Gemeinschaft stammt.1

2 Milchkartons im Hintergrund. Im Vordergrund wird das Identitätskennzeichen gezeigt und erklärt
©LVN

Verpflichtende Kennzeichnung von Käse

Eine Besonderheit bei der Kennzeichnung von Käse ist die Verpflichtung die Fettgehaltsstufe anzugeben. Diese wird entweder in Form eines Wortes wie z.B. „Rahmstufe“ oder „Doppelrahmstufe“ im Rahmen der Bezeichnung des Lebensmittels angegeben oder als „X % Fett in der Trockenmasse (% Fett. i. Tr.)“. Die Angabe X % Fett i. Tr. beschreibt, wie viel Fett der Käse enthält, wenn man ihm alles Wasser entziehen würde. Somit beschreibt diese Bezeichnung nicht den Gesamtfettanteil des Käses. Diesen kann man in der Nährwerttabelle auf der Verpackung nachlesen.2


Quellen:

1BMEL (2019)- Pflichtangaben – Das Identitätskennzeichen

2Käseverordnung

Schlagwörter: