Mit einer neuen Fördermaßnahme unterstützt Niedersachsen Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen oder in mobile Schlachtanlagen sowie mobile Molkereien.
Mögliche Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Die Maßnahme ist Kleinst- und Kleinunternehmen vorbehalten.
Um den Aspekt der Regionalität Rechnung zu tragen, müssen bei einem Warenbezug zur Verarbeitung oder Vermarktung mindestens 50 Prozent der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km bezogen werden.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird erst dann gewährt, wenn die Fördersumme 5.000 Euro übersteigt. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 Euro. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sollte die Summe der beantragten Gelder die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel überschreiten, erfolgt die Vergabe nach bereits definierten Auswahlkriterien. Aktuell stehen 1,7 Millionen Euro bereit, die aus dem Maßnahmenpaket „Stadt.Land.ZUKUNFT“ stammen. Mit der Förderung entspricht das Land den gesellschaftlichen Erwartungen hinsichtlich Regionalität, Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz sowie Ökologisierung in der Land- und Ernährungswirtschaft.
Förderanträge können bei der zentralen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) in Hannover gestellt werden.
Erster Antragsstichtag ist der 21. September 2022. Pro Jahr sind mehrere Antragsverfahren vorgesehen. Als nächster Stichtag folgt dann der 1. Dezember 2022.
ML
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