Rehkitzrettung: Neue Förderperiode zur Drohnen-Anschaffung

Förderantrag kann ab sofort beantragt werden

11. April 2025

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung.

Bis zum 17. Juni 2025 können eingetragene Vereine einen Antrag auf Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Neu in diesem Jahr: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die Antragsteller mit der Anschaffung von Drohnen beginnen.

Landwirtinnen und Landwirten bleibt oft nur ein kleines Zeitfenster, um ihre Wiesen und Weiden zu mähen. Rehkitze sind im dichten Gras meist mit bloßem Auge kaum erkennbar – so droht stets die Gefahr, die Jungtiere beim Mähen zu verletzen. Für die Rehkitzsuche haben sich in den vergangenen Jahren Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik etabliert. Mit insgesamt 1,5 Millionen Euro unterstützt das BMEL die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen nach Rehkitzen abgesucht werden können, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten.

Rehkitz im Gras_durch Drohnen auffindbar
Foto: AdobeStock©Leo Wyden

Pro Verein wird eine Drohne mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro, bezuschusst. Die beschafften Drohnen mit Wärmebildkamera aus den Förderjahren 2021 bis 2024 bleiben bei der Förderentscheidung 2025 unberücksichtigt.

Die Förderanträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dieser Website.

Das Projekt My KuhTube der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN) greift die Thematik ebenfalls auf: Im Film Nr. 646 zeigen Dirk und Karin, wie Drohnen mit Wärmebildkameras das Leben von Rehkitzen retten und gleichzeitig die Qualität des Futters sichern.

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BZL/LVN

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