

Kälber im Alter von weniger als 28 Lebenstagen dürfen künftig nicht mehr transportiert werden. Diese Änderung der Transportverordnung beschloss der Bundesrat am 25.06.2021. Eine Übergangszeit von einem Jahr wird vorgeschlagen.
In der Begründung zur Gesetzesänderung für Kälbertransporte heißt es: „Aus Tierschutzsicht ist es notwendig, Kälber erst ab der 5. Lebenswoche zu transportieren. In einem Alter von etwa 2 Lebenswochen hat die Konzentration der über das Kolostrum aufgenommenen Antikörper bereits stark abgenommen, das eigene Immunsystem ist jedoch frühestens in einem Alter von etwa 4 Wochen hinreichend belastbar. In dieser immunologischen Lücke (3. bis 4. Lebenswoche) ist kein ausreichender Immunschutz gegeben.“
Diese Aussage zur „Immunitätslücke“ und den daraus folgenden Konsequenzen für den Kälbertransport wird aber aktuell auch in der Tierärzteschaft kontrovers diskutiert. Die Fristverlängerung für die Aufzucht auf Milchviehbetrieben von 14 auf 28 Tage hört sich für viele erstmal „lapidar“ an, führt aber in der Praxis und der gesamten Kette zu grundlegenden Veränderungen mit Folgen. Bei den betroffenen Betrieben wirft der neue Beschluss für Kälbertransporte viele Fragen auf.
Welche Auswirkungen dieser Beschluss für Milchbauern hat und vor welche Herausforderungen sie gestellt werden, zeigt Amos am 02.07.2021 in seinem neuen My KuhTube Film auf. Der Landwirt aus Ostfriesland betont in diesem Zusammenhang, dass es aus seiner Sicht absolut notwendig ist, die Praxis im Vorfeld derartiger Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
LVN
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