Statement zum heutigen (24.03.2020) Kabinettsbeschluss der Bundesregierung in Bezug auf Hilfen während der Corona-Krise von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.
„Die Bundesregierung hat die Land- und Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Das ist ein starkes und wichtiges Signal aus Berlin! Die insgesamt sieben beschlossenen Maßnahmen helfen den Betrieben, mit den Folgen der Corona-Krise umzugehen. Der Kabinettsbeschluss ist damit ein wichtiger Beitrag für die Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung.“
Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage – mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen – Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat dabei in den Verhandlungen wichtige Erleichterungen für die Land- und Ernährungswirtschaft erreicht – die Belange der Branche werden maßgeblich berücksichtigt.
Aufgrund der Ausgangssperre in Rumänien haben viele Landwirte aktuell die Sorge, dass für Aussaaten und Ernte nicht genügen ausländische Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen. Auch viele Saisonarbeiter aus Polen – die kommen könnten – sind zögerlich, da sie fürchten, bei ihrer Rückreise in Quarantäne zu müssen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte deshalb schnell gehandelt und Vorschläge gemacht, wie sichergestellt werden kann, dass Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind und wollen, länger hier arbeiten können. Zudem wurden verschiedene Anreize für andere Gruppen vorgeschlagen, um sie als Helfer für die Landwirtschaft zu gewinnen.
Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt!
Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘: Saisonarbeitskräfte, dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziert auch die Mobilität und somit die Infektionsgefahr.
Arbeitnehmerüberlassung
Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld
Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben.
Arbeitszeitflexibilisierung
Kündigungsschutz: Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.
ML Niedersachsen/BMEL
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