Tierseuchen-Kasse senkt Beiträge

Sinkende Beitragssätze bei Rindern

12. Januar 2024

Tierhalterinnen und Tierhalter müssen bis Mitte Januar die Anzahl ihrer gehaltenen Tiere an die niedersächsische Tierseuchenkasse schicken. Unter anderem bei Rindern konnten die Beitragssätze gesenkt werden.

Die Tierseuchen-Kassenbeiträge für das Jahr 2024 konnten in Niedersachsen und Bremen zum Teil sehr deutlich gesenkt werden. Dies hat drei Gründe: steigende Mittel des Landes für die vorbeugende Tierseuchenbekämpfung, eine günstige Seuchenlage und deutliche Zinssteigerungen aus den angelegten Mitteln der für den Seuchenfall erforderlichen Rücklagen.

Wie in jedem Jahr werden Ende Dezember die elektronischen oder postalischen Meldekarten zur Mitteilung der Anzahl und Art der gehaltenen Tiere an die Tierseuchenkasse verschickt. Die Tierzahlen können bis zum 17. Januar 2024 gemeldet werden, und zwar per Meldekarte in Papierform oder – optimalerweise – online über das jeweilige Tierhalter-Konto bei der Niedersächsischen Tierseuchen-Kasse bzw. über den auf der Meldekarte aufgedruckten QR-Code.

Ende Februar werden aus diesen Angaben die Beitragsbescheide für das laufende Jahr generiert. Diese sind bis zum 15. März zu zahlen, um einen Anspruch auf die volle Leistung der Tierseuchen-Kasse zu erhalten.

Leistungen der Tierseuchen-Kasse

Die Niedersächsische Tierseuchen-Kasse finanziert aus diesen Beiträgen sowie aus den Mitteln der Länder Niedersachsen und Bremen sowie aus den Zinsen für die Rücklagen und die EU-Kofinanzierung vor allem folgende Leistungen:

  • Entschädigung des gemeinen Wertes von Tieren, die auf behördliche Anordnung getötet wurden oder die davor verendet sind
  • Übernahme der Tötungskosten sowie 60 % der Beseitigungskosten
  • Beihilfe für die Durchführung der Reinigung und Desinfektion
  • Übernahme der Kosten für die Untersuchung von Proben auf bestimmte Tierseuchen
  • Finanzierung des Impfstoffs für Impfungen gegen Q-Fieber
  • Beihilfe zu den Kosten der Probenahme von Milch- und Blutproben
  • Beihilfen zu Kosten der Biosicherheitsberatungen.

Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen ist die korrekte Tierzahlmeldung, die fristgerechte Zahlung der Beiträge und auch sonst ein rechtskonformes Verhalten des Tierhalters.

Kalkulationsgrundlagen für Rinder

Die Kosten im Bereich der Rinder entwickeln sich wegen der günstigen Seuchenlage insbesondere bei der Tuberkulose, BHV1, BVD und Paratuberkulose rückläufig. Die erforderlichen Rücklagen sind vorhanden und die Investitionsphase für den Bereich der Vorhaltung von Gerätschaften für die Tötung von Tieren im Seuchenfall ist abgeschlossen. Außerdem profitiert der Rinderhaushalt von der Erhöhung der Mittel des Landes für die vorbeugende Seuchenbekämpfung am stärksten. Aus diesen Gründen kann der Rinderbeitrag von 7,20 € pro Tier auf 6,00 € gesenkt werden. Der Mindestbeitrag bleibt bei 12,50 €.

Land&Forst/LVN

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