Umsatzsteuerpauschalierung: Bundesfinanzministerium will Durchschnittssatz von 9,5 Prozent im Jahr 2022

Referentenentwurf für Gesetzgebungsverfahren

08. Oktober 2021

Die pauschalierte Umsatzsteuer nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) soll künftig jährlich festgelegt werden.

Für 2022 sieht ein Referentenentwurf vom Bundesfinanzministerium zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht eine Absenkung des gegenwärtigen Durchschnittssatzes von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent vor. Die Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf soll zügig erfolgen. Die Kabinettsbefassung ist für den 13. Oktober vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren muss bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 zu gewährleisten.

Das Bundesfinanzministerium stützt sich bei seiner Entscheidung für einen Durchschnittssatz von 9,5 Prozent auf den Bundesrechnungshof, der diesen Wert als zutreffend ermittelt habe. Der geplante Durchschnittssatz entspricht in etwa den Erwartungen. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Schreiben an die Unionsagrarier auf eine mögliche deutliche Reduzierung hingewiesen und dabei einen Wert von 9,6 Prozent genannt.

Mit dem Ende letzten Jahres vom Bundestag beschlossenen Jahressteuergesetz 2020 war die Umsatzgrenze, ab der landwirtschaftliche Betriebe zur Regelbesteuerung wechseln müssen, auf 600 000 Euro angehoben worden. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass die Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten überprüft werden muss. Die Vorsteuerbelastung gilt als wichtiges Kriterium, um den Pauschalierungssatz in zutreffender Höhe festzulegen.

Umsatzsteuer
Foto: AdobeStock©XtravaganT

AgE

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