„Unlautere Handelspraktiken vermeiden“ | Minister Otte-Kinast und Althusmann unterstützen Entschließungsantrag für schärferes Recht

Beratung um neuen Gesetzentwurf im Bundestag

29. Januar 2021

Das nds. Landwirtschaftsministerium und das Wirtschaftsministerium erhöhen Druck, um faire Spielregeln im Verhältnis zwischen Landwirtschaft, Verarbeitern und Handel zu erreichen.

Am 27.01.2021 wurde der Gesetzentwurf zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelerzeugungskette (Agrarmarktstrukturgesetz) wegen der besonderen Eilbedürftigkeit in erster Lesung im Bundestag beraten. Der Bundesrat wird in seiner 1000. Sitzung am 12. Februar zu dem Gesetz und den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse Stellung nehmen.

Niedersachsen macht sich für eine konsequente Umwandlung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in nationales Recht stark. Mit einem von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg gemeinsam eingebrachten Entschließungsantrag im Bundesrat soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung weiter angepasst und an wichtigen Stellen noch verschärft werden, damit endlich ein ausgewogeneres Kräfteverhältnis zwischen den Handelspartnern vorherrscht. Dazu gehören aus niedersächsischer Sicht insbesondere Anpassungen bei der Unternehmensgröße, weil durch die aktuelle Größenbegrenzung viele niedersächsische Betriebe nicht unter die Schutzwirkung des Gesetzes fallen.

Darüber hinaus wird der Bund aufgefordert, das bestehende Kartellrecht erneut einer intensiven Überprüfung zu unterziehen, damit vor allem die Verhandlungsposition der Primärerzeuger und Rohstofflieferanten nachhaltig gestärkt wird. Zusammen mit den Forderungen der drei anderen Länder ist ein wirkungsvolles Gesamtpaket an Forderungen geschnürt worden. Dieser Antrag wurde am 25.01.2021 bereits vom Agrar- und Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates angenommen.

„Nach wie vor gibt es auf den Märkten für unsere hochwertigen Lebensmittel massive Ungleichgewichte. Die Landwirte sehen sich mit ständig wachsenden Anforderungen konfrontiert. Für ihre qualitativ hochwertigen Produkte erhalten sie allerdings oft keine auskömmlichen Erzeugerpreise. Alle Marktpartner sind gefordert, Lösungen zu finden und für ein faires und respektvolles Miteinander zu sorgen. Alle müssen ihrer großen Verantwortung nachkommen. Das Land macht sich für entsprechende Rahmenbedingungen stark, die den Landwirtinnen und Landwirten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen helfen“, sagte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast

Ministerin Barbara Otte-Kinast und Minister Dr. Bernd Althusmann setzen sich für die Vermeidung unlauterer Handelspraktiken ein
Ministerin Barbara Otte-Kinast und Minister Dr. Bernd Althusmann
(Bildquelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung)

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann kommentiert: „Schon seit Jahren entsprechen die Preise für hochwertige landwirtschaftliche Produkte nicht mehr dem Prinzip von Angebot und Nachfrage. Auch die Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben sich hier als stumpfes Schwert erwiesen. Wir brauchen hier einen Ordnungsrahmen, der die Veränderungen der Märkte berücksichtigt. Als ein Resultat aus dem gemeinsamen Gespräch mit der Landwirtschaftsministerin, Unternehmen, Verbänden und Erzeugern Mitte Januar, bringt das Wirtschaftsministerium daher direkt zwei Anträge für eine faire Verteilung der ökonomischen Rendite in den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates ein. Unser Ziel müssen faire Preise für die Produkte der Landwirte sein! Faire Preise für qualitativ hochwertige Lebensmittel sind der Dreh- und Angelpunkt dafür, dass die Gewinne in der Lebensmittelkette auch fair verteilt werden. Die Landwirte brauchen angemessene Preise, die finanzielle Spielräume ermöglichen, um ihre Betriebe auf zukunftssichere Systeme ausrichten zu können und um damit auch dem Tierwohl stärker gerecht zu werden.“

ML

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