Viele Rinderhalter fragen sich, wie sie die Anforderungen der novellierten „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) realisieren können. Die SVLFG-Präventionsexperten helfen dabei, individuelle Lösungen zu finden. Das ist neu!
Geändert wurden bei der VSG 4.1 unter anderem die Vorgaben für den Bau und Betrieb von baulichen Einrichtungen in der Nutztierhaltung. Einige Regelungen zum Umgang mit Großvieh wurden konkreter gefasst, manche Empfehlungen sind jetzt verbindlich. Dazu gehört, dass Rinderhalter die Deckbullen in Milchviehställen getrennt von der Herde in separaten Deckbullenbuchten halten müssen. Zudem müssen ausreichend Fixier- und Separiereinrichtungen vorhanden sein. Beim Besamen oder Behandeln dürfen sich keine freilaufenden Tiere in dem abgetrennten Bereich aufhalten.
Viele der neuen Vorschriften wurden schon lange vor der Novellierung der VSG bei Stallneu- und umbauten realisiert. Diese Maßnahmen für mehr Arbeitsschutz haben sich dort längst bewährt. Das zeigt: Die neuen Anforderungen lassen sich gut und passend im eigenen Betrieb umsetzen und sorgen für mehr Sicherheit. Um Unternehmer eine Planungssicherheit, zum Beispiel für größere Umbaumaßnahmen, zu geben, gilt für bestehende Ställe eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2024. Für Neubauten gelten die neuen Anforderungen bereits ab jetzt.
Bei den SVLFG-Seminaren zur sicheren Rinderhaltung können sich die Teilnehmer mit den neuen Regelungen vertraut machen. Details zu den Seminarinhalten finden Interessierte auf der Website www.svlfg.de/seminar-sicherer-umgang-mit-rindern.
Tierhaltung ist ein Unfallschwerpunkt in der Landwirtschaft. Allein 2020 ereigneten sich 14.781 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Umgang mit Tieren – 15 davon tödlich. Knapp die Hälfte der Verletzten und Toten waren Personen, die mit Rindern gearbeitet haben. Die Vorgaben in der geänderten VSG 4.1 sollen Tierbetreuer bei der Arbeit besser schützen.
Informationen zu den Neuerungen der VSG 4.1 gibt es auf dieser Website, Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
SVLFG
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