Weicher Liegebereich für Kälber

Übergangsfrist der TierSchNutztV läuft am 9. Februar ab

19. Januar 2024

Am 03. Juli 2020 wurde eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durch einen Bundesratsbeschluss verabschiedet.

Diese besagt, dass Kälbern im Alter von zwei Wochen bis sechs Monaten im Stall ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen muss. Die genaue Definition der Größe dieses Liegebereichs und der Eigenschaft „weich oder elastisch verformbar“ wird in den Ausführungshinweisen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung veröffentlicht. Die Änderung wird am 09.02.2024 mit einer Übergangsfrist von drei Jahren wirksam.

Gummiauflagen müssen demnach die DIN 3763:2022-08, „Elastische Stallbodenbeläge im Lauf- und Liegebereich von Rindern und Milchkühen – Anforderungen und Prüfung“, einhalten. Unter Einhaltung des jeweiligen Mindestnutzfläche gibt es je nach Gewicht unterschiedliche Empfehlungen für Zertifizierungen bzw. Prüfungsklassen. Für Kälber bis 250 kg Lebendgewicht wird in Einflächenbuchten mit Spaltenböden die Klasse 2 empfohlen, für Kälber die über 250 kg wiegen wird die Klasse 1 empfohlen. In Liegeboxen wird Klasse 2 und höher empfohlen. Anträge auf Härtefälle sollten mit Absprache des jeweiligen Veterinäramtes bis spätestens zum 08.04.2024 eingereicht werden.

Details zu den Vorgaben sind auf der Seite der Landwirtschaftskammer zu finden.

LV Niedersachsen/LVN

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