Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen

Wirtschaftsministerium stellt Kriterien für Förderprogramm vor

06. Januar 2023

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022.

Auf einen Blick

Ziel der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.

  • rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitende) mit Sitz in Niedersachsen
  • Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen (mindestens 2.400 Euro, maximal 500.000 Euro)
  • Antragstellung ab dem 23.02.2023

Was wird gefördert?

Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, wenn

  • die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen
  • der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 unter dem verfügbaren Bestand am 01.07.2022 gelegen hat

Gefördert werden 80 Prozent der über eine Verdopplung der Energieausgaben hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeitraum Juli bis Dezember 2022 zu 2021.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen, für die eine Bestätigung über deren wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb durch entsprechende Gewerbeanmeldung belegt ist
  • rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, bei denen über 50 Prozent der Lohn- und Gehaltskosten an niedersächsischen Betriebsstätten/Standorten entstehen

Firmen, die nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten

Rechenbeispiel

Ein Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 20.000 Euro. Diese sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 50.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 10.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist antragsberechtigt, einen Förderbetrag in Höhe von 8.000 Euro zu erhalten.

Der Förderbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Verdoppelung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 40.000 Euro, die Gesamtbelastung bei 50.000 Euro
  • Differenz zwischen verdoppelten Kosten (40.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (50.000): 10.000 Euro
  • 80 Prozent Förderquote auf 10.000 Euro ergibt einen maximalen Förderbetrag von 8.000 Euro

Das Förderprogramm mit allen wichtigen Hintergrundinformationen finden Sie auf dieser Webseite.

Darüber hinaus gibt es weitere Details zur Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen in folgenden Dokumenten:

NBank/LVN

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