Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst nach Jahrzehnten wieder in Deutschland nachgewiesenen Maul- und Klauenseuche (MKS) machen die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) und das Landvolk Niedersachsen auf ein neues Biosicherheitskonzept für Rinder-haltende Betriebe aufmerksam. Die Halter sind gesetzlich zu Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Diese müssen überprüft und unbedingt eingehalten werden.
Um den Anforderungen des seit 2021 geltenden Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union (EU) gerecht zu werden, wurde auf Initiative der TSK und des Landesbauernverbands die Arbeitsgruppe „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ gegründet – analog zu den Tierarten Schwein und Geflügel. Ziel der 21 am Biosicherheitskonzept beteiligten Institutionen war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalterinnen und -halter, Tierärztinnen und -ärzte sowie Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht für ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept abbildet.
Der Schutz vor Tierseuchen erfordert möglicherweise Investitionen. Vor dem Hintergrund der positiven Auswirkungen auf die Tiergesundheit und der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden finanziert die Tierseuchenkasse die Biosicherheitsberatungen. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept Rind ist ebenso wie die Konzepte für Schwein und Geflügel auf der Webseite der Tierseuchenkasse zu finden:
Allgemeine Informationen zur Biosicherheit in Tierhaltungen sind zudem hier zu finden:
LPD/LVN
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