Antibiotika-Monitoring – Abgleich mit Kennzahlen

Frist für Maßnahmenpläne endet am 1. April 2024

06. März 2024

Seit Anfang 2023 gilt eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). Damit setzt Deutschland auch die von der EU geforderte Verbrauchsmengenerfassung um.

Seitdem müssen Tierärzte für alle Nutztierarten den Antibiotika-Einsatz in der HI-Tierdatenbank (HIT) melden. Das Minimierungskonzept gilt nicht für alle Tier- bzw. Nutzungsarten. Bei den Rindern sind das nur die Betriebe, die im Durchschnitt des Halbjahres mehr als 25 Milchkühe bzw. mehr als 25 zugekaufte Kälber (jünger als 12 Monate) gehalten haben. Diese sind „mitteilungspflichtig“ und müssen in der TAM-Datenbank in HIT ihre Nutzungsart (z. B. Milchkühe) melden. Sofern sich die Nutzungsart nicht verändert, ist das nur einmalig nötig. Die Zu- und Abgänge von Einzeltieren melden Rinderhalter in die Rinderdatenbank in HIT.

Zusätzlich müssen Tierhalter zum Ende eines Kalenderhalbjahres oder spätestens bis zum 14. Januar bzw. 14. Juli die Bestände innerhalb von HIT in die TAM-Datenbank melden. Dazu kann man alle Tierzahlen in der HIT-TAM-Datenbank über die Schaltfläche „Eingabe Tierbestand / Bestandsveränderungen, für Rinder, -Schweine, -Hühner und Puten“ eingeben oder über die Schaltfläche „Vorschlag/Übernahme Tierbestand / -veränderungen aus VVVO-Meldungen für Rinder“ automatisch übertragen.  Betriebe, die mitteilungspflichtig sind, aber im betreffenden Halbjahr keine Antibiotika verabreicht haben, müssen eine „Nullmeldung“ machen.

Abgleich mit Kennzahlen

Die ersten bundesweiten Kennzahlen zu den Therapiehäufigkeiten bei Milchkühen wurden im Rahmen des Antibiotika-Monitorings veröffentlicht. Tierhaltern von minimierungspflichtigen Nutzungsarten wurden mittlerweile ihre betriebsindividuellen Therapiehäufigkeiten mitgeteilt und stehen in HIT zum Abruf bereit (siehe unten). Tierhalter müssen ihre eigenen betrieblichen Therapiehäufigkeiten mit den bundesweiten Kennzahlen vergleichen und bei Überschreitung tätig werden.

Kennzahl 1:        

Median aller erfassten Betriebe – 50 % der erfassten Betriebe liegen darüber und haben ihre Tiere demnach häufiger mit Antibiotika behandelt als die übrigen 50 % der erfassten Betriebe.
>> Bei Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Betrieb mit Beratung durch den Hoftierarzt die Ursachen für den hohen Antibiotikaeinsatz suchen und ggf. Maßnahmen zur Reduktion ergreifen.

Kennzahl 2:

3. Quartil aller erfassten Betriebe – 25 % der erfassten Betriebe liegen darüber und haben ihre Tiere demnach häufiger mit Antibiotika behandelt als 75 % der erfassten Betriebe

>> Bei Überschreitung von Kennzahl 2 muss jeweils ein Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes entwickelt und der zuständigen Überwachungsbehörde in schriftlicher Form vorgelegt werden. Der Plan wird dort geprüft und gegebenenfalls um weitere Maßnahmen ergänzt.

Frist: 01.03.2024 bzw. 01.09.2024

Die veröffentlichten Kennzahlen müssen durch den Betriebsleiter mit den betrieblichen Therapiehäufigkeiten abgeglichen werden, diese Überprüfung muss dokumentiert werden, z.B. durch Datieren und Abzeichnen des Abgleich-Bogens.

Über HI-Tier kann die betriebliche Kennzahl abgerufen werden. Hier lässt sich eine PDF-Datei herunterladen in der das Datum der Überprüfung vermerkt werden kann. Zudem überprüft die Datenbank die Kennzahlen und markiert sie mit den Kürzeln:

  • UH – kein Handlungsbedarf,
  • 3Q – tierärztliche Beratung gefordert und
  • 4Q – tierärztliche Beratung und schriftlicher Maßnahmenplan gefordert.

Frist: 01.03.2024 bzw. 01.10.2024

Erstellen und Übermitteln des Maßnahmenplanes (wenn betriebliche Therapiehäufigkeit > K2). Nicht notwendig im Fall einer wiederholten Überschreitung von K2.

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Merkblatt für Milcherzeuger – Antibiotika-Monitoring.

LAVES/LWK/LVN

Anmerkung: Leider hat sich bei der Auflistung der Fristen 1. März und 1. April in der Fassung vom 1. März der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben die entsprechenden Passagen korrigiert.

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