QM-Futtermittelvereinbarung: Ende der Übergangsfrist

Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von zugekauften Futtermitteln in der Milcherzeugung

26. April 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für 95 % der deutschen Milchviehhalter über den QM-Standard die überarbeitete QM-Futtermittelvereinbarung. Wichtige Bestimmungen des Informationsaustauschs in Ereig-nisfällen sind von hoher Relevanz für Futtermittelhersteller und -händler und treten nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten am 01. Juli 2024 in Kraft. Der QM-Milch e.V. hat darüber bereits im Dezember 2023 informiert und erinnert nun nochmals daran.

Die Überarbeitung bringt wichtige Änderungen und Aktualisierungen mit sich, die darauf abzielen, die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln im QM-Milch-System weiter zu verbessern. Mit dem Ende der Übergangsfrist tritt am 1. Juli 2024 auch das verbesserte Kontroll- und Warnsystem in Ereignisfällen in Kraft:

Bestellung von Futtermitteln für Milchkühe

Durch das Futtermittelunternehmen ist beim Bestellvorgang des Landwirts zu klären, ob es sich beim Empfänger um einen QM-Milch-Systemteilnehmer handelt. Einzel- oder Mischfuttermittel für den landwirtschaftlichen Betrieb werden schriftlich unter Nennung folgender Aspekte bestellt: Tierart/Tierkategorie, Futtermittelart/-bezeichnung und Einhaltung QM-Milch-Kriterien erforderlich. Alternativ zur schriftlichen Futtermittelbestellung des Landwirtes liegt für die hinsichtlich der QM-Milch-Produktion relevanten Futtermittel eine schriftliche Vereinbarung mit dem Lieferanten vor, dass nur Futtermittel geliefert werden, die für das QM-Milch-System geeignet sind. Im Rahmen der schriftlichen Bestellung, bzw. der schriftlichen Vereinbarung holt das Futtermittelunternehmen sich das Einverständnis des Landwirts zur Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements ein.

Aktionsgrenzwert und Höchstgehalt für Aflatoxin B1 in Einzel- und Mischfuttermitteln

Es gibt jetzt einen Aktionsgrenzwert und einen Höchstgehalt für Aflatoxin:

1. QM-Milch Aktionsgrenzwert von 1 ppb:

Bei Überschreiten von 1 ppb informiert der Futtermittelhersteller/-händler QM-Milch. QM-Milch informiert die Molkereien. Nach Absprachen untereinander kann es auf Initiative von QM-Milch dazu kommen, dass Landwirte informiert werden sollen. Dies erfolgt dann über den Futtermittellieferanten.

2. QM-Milch Höchstgehalt von 2,5 ppb:

Bei Überschreiten von 2,5 ppb Aflatoxin muss der Futtermittelhersteller/-händler QM-Milch, seinen Systemgeber (QS/GMP) und den Landwirt informieren. Das ausgelieferte Futter muss zurückgenommen werden.

Meldewesen im Ereignisfall – Durchführung des Kontroll- und Warnsystems

Im Ereignisfall gibt der QM-Milch e.V. die Meldung der Systemgeber bzw. des Futtermittelherstellers/ -händlers elektronisch so schnell wie möglich an die betroffenen Molkereien (Unternehmen mit Verarbeitungsstandorten im Umkreis von etwa 200 Kilometer zur Gemeinde der mit belasteter Ware belieferten Betriebe) weiter.

Unterstützung durch alle Milcherzeuger wichtig

Die Futtermittelfirmen werden daher in den nächsten Wochen an ihre Kunden herantreten, um zu klären, ob sie Milcherzeuger sind und am QM-Milch-System teilnehmen. Außerdem  werden sie sich das Einverständnis zur Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Kontroll- und Warnsystems einholen. Die Weitergabe kommt ausschließlich bei Auffälligkeiten in den Futtermitteln zum Tragen (siehe oben, Meldewesen im Ereignisfall). Dies hat den Vorteil, dass die Molkereien beim Auftreten von Kontaminanten im Futtermittel (z. B. Aflatoxin) schnell und gezielt Milchuntersuchungen einleiten können. Dadurch besteht sowohl für Milcherzeuger als auch für Milchverarbeiter schnell Klarheit über eine eventuelle Betroffenheit und es kann entsprechend reagiert werden. Eine möglichst schnelle Umsetzung ist im Sinne aller Milcherzeuger und der von ihnen belieferten Molkereien und hilft nicht nur dem einzelnen Landwirt. Wir möchten alle Milcherzeuger bitten, sich daran zu beteiligen. Wegen ihrer Bedeutung werden diese Anforderungen Bestandteil des QM-Milch Standards werden.

QM-Milch e.V./LVN

Ansprechpartner für diesen Bereich

Dr. Jan-Hendrik Paduch
Jan-Hendrik Paduch
Dr. agr. Dipl.-Ing. Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie  
Geschäftsführung
0511 / 85653-10
paduch@milchland.de
Harry Fritsch
Dipl.-Ing. agr. 
Leitung Qualitäts- & Umweltberatung
0511 / 85653-31
fritsch@milchland.de

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