Mit dem Zusatzmodul QM+ als Ergänzung zum bestehenden QM-Milch-Standard soll das Tierwohl zukünftig noch stärker gefördert werden.
Ab 2022 haben Molkereien die Möglichkeit, Produkte aus Milch von Milchlieferanten, welche die QM+ Anforderungen erfüllen, nach der Haltungsformstufe 2 des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zu kennzeichnen. Milcherzeugerbetriebe, die sich erfolgreich nach dem Zusatzmodul QM+ auditieren lassen, sollen künftig einen Tierwohlaufschlag erhalten.
Der schon seit Jahren etablierte QM-Milch-Standard wird der Haltungsformstufe 1 zugeordnet. Diese Änderungen werden nach außen in doppelter Form sichtbar gemacht. Zum einen durch die Haltungsformkennzeichnung des LEH (QM-Milch-Standard = Stufe 1; QM+ = Stufe 2). Zum anderen werden durch den QM-Milch e.V. als Träger des QM-Milch-Systems sowohl für den Basis-Standard als auch für QM+ gesonderte Label eingeführt, die in Zukunft vermehrt auf den Verpackungen von Milchprodukten zu sehen sein werden.
Die vom LEH gegründete Initiative Tierwohl (ITW) als branchenübergreifendes Bündnis von Verbänden und Unternehmen der Land- und Fleischwirtschaft sowie des LEH hat seit 2015 ein Programm aufgebaut, über das für Schweine- und Geflügelfleisch von Tieren, die unter tierwohlgerechteren Haltungsbedingungen gehalten werden, ein Aufschlag gezahlt wird. Die Aufschläge werden durch die beteiligten Unternehmen des LEH aufgebracht. Seit 2020 wird an der Erweiterung dieses Systems um den Bereich Rindfleisch und Milchprodukte gearbeitet. Vorgabe dabei war, die Prüfsystematik und die Haltungskriterien für den Rinderbereich und für die Milchwirtschaft aufeinander abzustimmen. Das System wurde daher in einer gemeinsamen “Arbeitsgruppe Rind“ von ITW, QS-GmbH und QM-Milch e.V. erarbeitet. Die besonderen Anforderungen für den Milchbereich finden sich im Zusatzmodul QM+ wieder. Der QM-Milch e.V. ist Träger des QM-Milch-Standards, des zukünftigen Zusatzmoduls QM+ und Inhaber der QMilch-Label. Innerhalb des neuen QMilch-Programmes werden die beteiligten Molkereien als Programmkoordinatoren bezeichnet. Programmkoordinatoren können neben Molkereien auch Rohmilchhändler und Erzeugergemeinschaften sein.
Milcherzeuger, die am Zusatzmodul QM+ teilnehmen wollen, reichen bei ihrer Molkerei eine Teilnahmeerklärung ein (vorausgesetzt, die Liefermolkerei beteiligt sich an QM+). Die Kriterien des Zusatzmoduls werden zunächst in einem Zulassungs-Audit überprüft. Falls das letzte QM-Milch-Standard-Audit länger als 18 Monate zurückliegt, wird das QM+ Zulassungsaudit in Verbindung mit einem vollständigen QM-Milch Standard-Audit durchgeführt.
Die Zertifikatslaufzeit beträgt drei Jahre ab Freigabedatum. Innerhalb der Zertifikatslaufzeit wird nach 18 und 36 Monaten ein Bestätigungsaudit durchgeführt. Das zweite QM+ Bestätigungsaudit am Ende der 36-monatigen Laufzeit entspricht dann dem nächsten QM+ Zulassungsaudit. Im Bestätigungsaudit werden wie beim Zulassungsaudit die Basis- und die Zusatzkriterien des Zusatzmoduls QM+ gemäß Kriterienkatalog überprüft.
Einmal jährlich werden die Milcherzeugerbetriebe zusätzlich zu den regulären Zulassungs- und Bestätigungsaudits unangekündigt überprüft. Bei diesen Bestandschecks werden die Zusatzkriterien von QM+ (allerdings ohne Dokumentenprüfung) überprüft. Die Kosten für die Bestands-Checks übernimmt der QM-Milch e.V..
Das Zusatzmodul QM+ setzt sich aus bekannten Kriterien des QM-Milch-Standards, Version 2020 (Basiskriterien) und 14 neu definierten Zusatzkriterien, die den Kern von QM+ beschreiben und für ein Mehr an Tierwohl und Tiergesundheit stehen, zusammen.
Die Bewertungssystematik bei der Auditierung des Zusatzmoduls QM+ unterscheidet sich von der des QM-Milch-Standards, Version 2020, und wird auch zur Bewertung der Basiskriterien herangezogen. Sie erfolgt auf Grundlage des Erfüllungsgrades jedes einzelnen Kriteriums. Eine C-Bewertung ist in den Zusatzkriterien nicht möglich.
Bewertung anhand des Erfüllungsgrades:
A = Die Anforderung wird vollständig erfüllt (ohne Abweichung)
C = Die Anforderung wird teilweise erfüllt (geringfügige Abweichung)
K.o. = Die Anforderung wird nicht erfüllt (schwere Abweichung)
E = Die Anforderung ist nicht anwendbar
Bei Abweichungen (C-Bewertung) sind Korrekturmaßnahmen durch den Auditor festzulegen. Weist der Milcherzeuger deren Erfüllung nicht innerhalb der festgelegten Frist nach, wird er in der Datenbank durch die Zertifizierungsstelle gesperrt. Ein Audit ist bestanden, wenn keine K.o. – Bewertung vorliegt. Ein Audit gilt als “bestanden unter Vorbehalt“, wenn ein oder mehrere Kriterien eine C-Bewertung haben und die Korrekturmaßnahmen noch nicht umgesetzt wurden. Sobald alle Korrekturmaßnahmen durchgeführt sind, ist das Audit bestanden.
Kurzgefasst sind dies die neuen Zusatzkriterien von QM+:
(Gelten für laktierende Kühe, Trockensteher und Kälber bis zum 6. Monat)
– Laufstall mit Liegeboxen: Tier/Liegeplatzverhältnis 1:1
– Laufstall ohne Liegeboxen: 4 m2 pro laktierender Kuh bzw. Trockensteher
– Kälberaufzucht: Platzangebot nach Gewichtsabschnitt
Weitergehende Informationen, insbesondere zu den genauen Anforderungen bei den Zusatzkriterien, sind auf der Homepage des QM-Milch e.V. zu finden.
LVN
Ansprechpartner für diesen Bereich
Das könnte Sie auch interessieren
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen