Zusatzmodul QM+

Ergänzung zum bestehenden QM-Milch-Standard

07. Januar 2022

Mit dem Zusatzmodul QM+ als Ergänzung zum bestehenden QM-Milch-Standard soll das Tierwohl zukünftig noch stärker gefördert werden.

Ab 2022 haben Molkereien die Möglichkeit, Produkte aus Milch von Milchlieferanten, welche die QM+ Anforderungen erfüllen, nach der Haltungsformstufe 2 des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zu kennzeichnen. Milcherzeugerbetriebe, die sich erfolgreich nach dem Zusatzmodul QM+ auditieren lassen, sollen künftig einen Tierwohlaufschlag erhalten.

Der schon seit Jahren etablierte QM-Milch-Standard wird der Haltungsformstufe 1 zugeordnet. Diese Änderungen werden nach außen in doppelter Form sichtbar gemacht. Zum einen durch die Haltungsformkennzeichnung des LEH (QM-Milch-Standard = Stufe 1; QM+ = Stufe 2). Zum anderen werden durch den QM-Milch e.V. als Träger des QM-Milch-Systems sowohl für den Basis-Standard als auch für QM+ gesonderte Label eingeführt, die in Zukunft vermehrt auf den Verpackungen von Milchprodukten zu sehen sein werden.

Hintergrund und Entstehungsgeschichte

Die vom LEH gegründete Initiative Tierwohl (ITW) als branchenübergreifendes Bündnis von Verbänden und Unternehmen der Land- und Fleischwirtschaft sowie des LEH hat seit 2015 ein Programm aufgebaut, über das für Schweine- und Geflügelfleisch von Tieren, die unter tierwohlgerechteren Haltungsbedingungen gehalten werden, ein Aufschlag gezahlt wird. Die Aufschläge werden durch die beteiligten Unternehmen des LEH aufgebracht. Seit 2020 wird an der Erweiterung dieses Systems um den Bereich Rindfleisch und Milchprodukte gearbeitet. Vorgabe dabei war, die Prüfsystematik und die Haltungskriterien für den Rinderbereich und für die Milchwirtschaft aufeinander abzustimmen. Das System wurde daher in einer gemeinsamen “Arbeitsgruppe Rind“ von ITW, QS-GmbH und QM-Milch e.V. erarbeitet. Die besonderen Anforderungen für den Milchbereich finden sich im Zusatzmodul QM+ wieder. Der QM-Milch e.V. ist Träger des QM-Milch-Standards, des zukünftigen Zusatzmoduls QM+ und Inhaber der QMilch-Label. Innerhalb des neuen QMilch-Programmes werden die beteiligten Molkereien als Programmkoordinatoren bezeichnet. Programmkoordinatoren können neben Molkereien auch Rohmilchhändler und Erzeugergemeinschaften sein.

Auditsystem

Milcherzeuger, die am Zusatzmodul QM+ teilnehmen wollen, reichen bei ihrer Molkerei eine Teilnahmeerklärung ein (vorausgesetzt, die Liefermolkerei beteiligt sich an QM+). Die Kriterien des Zusatzmoduls werden zunächst in einem Zulassungs-Audit überprüft. Falls das letzte QM-Milch-Standard-Audit länger als 18 Monate zurückliegt, wird das QM+ Zulassungsaudit in Verbindung mit einem vollständigen QM-Milch Standard-Audit durchgeführt.

Die Zertifikatslaufzeit beträgt drei Jahre ab Freigabedatum. Innerhalb der Zertifikatslaufzeit wird nach 18 und 36 Monaten ein Bestätigungsaudit durchgeführt. Das zweite QM+ Bestätigungsaudit am Ende der 36-monatigen Laufzeit entspricht dann dem nächsten QM+ Zulassungsaudit. Im Bestätigungsaudit werden wie beim Zulassungsaudit die Basis- und die Zusatzkriterien des Zusatzmoduls QM+ gemäß Kriterienkatalog überprüft.

Einmal jährlich werden die Milcherzeugerbetriebe zusätzlich zu den regulären Zulassungs- und Bestätigungsaudits unangekündigt überprüft. Bei diesen Bestandschecks werden die Zusatzkriterien von QM+ (allerdings ohne Dokumentenprüfung) überprüft. Die Kosten für die Bestands-Checks übernimmt der QM-Milch e.V..

Bewertungsschema

Das Zusatzmodul QM+ setzt sich aus bekannten Kriterien des QM-Milch-Standards, Version 2020 (Basiskriterien) und 14 neu definierten Zusatzkriterien, die den Kern von QM+ beschreiben und für ein Mehr an Tierwohl und Tiergesundheit stehen, zusammen.

Die Bewertungssystematik bei der Auditierung des Zusatzmoduls QM+ unterscheidet sich von der des QM-Milch-Standards, Version 2020, und wird auch zur Bewertung der Basiskriterien herangezogen. Sie erfolgt auf Grundlage des Erfüllungsgrades jedes einzelnen Kriteriums. Eine C-Bewertung ist in den Zusatzkriterien nicht möglich.

Bewertung anhand des Erfüllungsgrades:

A         = Die Anforderung wird vollständig erfüllt (ohne Abweichung)

C         = Die Anforderung wird teilweise erfüllt (geringfügige Abweichung)

K.o.     = Die Anforderung wird nicht erfüllt (schwere Abweichung)

E         = Die Anforderung ist nicht anwendbar

Bei Abweichungen (C-Bewertung) sind Korrekturmaßnahmen durch den Auditor festzulegen. Weist der Milcherzeuger deren Erfüllung nicht innerhalb der festgelegten Frist nach, wird er in der Datenbank durch die Zertifizierungsstelle gesperrt. Ein Audit ist bestanden, wenn keine K.o. – Bewertung vorliegt. Ein Audit gilt als “bestanden unter Vorbehalt“, wenn ein oder mehrere Kriterien eine C-Bewertung haben und die Korrekturmaßnahmen noch nicht umgesetzt wurden. Sobald alle Korrekturmaßnahmen durchgeführt sind, ist das Audit bestanden.

Basiskriterien und Zusatzkriterien

Kurzgefasst sind dies die neuen Zusatzkriterien von QM+:
(Gelten für laktierende Kühe, Trockensteher und Kälber bis zum 6. Monat)

  • Verzicht auf ganzjährige Anbindehaltung, d.h. Bewegung an mindestens 120 Tagen im Jahr mit mindestens 2 Stunden pro Tag
  • Mehr Platz als vorgeschrieben bzw. als gängige Praxis

–  Laufstall mit Liegeboxen: Tier/Liegeplatzverhältnis 1:1

–  Laufstall ohne Liegeboxen: 4 m2 pro laktierender Kuh bzw. Trockensteher

–  Kälberaufzucht: Platzangebot nach Gewichtsabschnitt

  • Verpflichtende weiche Liegeflächen für jedes Tier
  • Sauberkeit der Tiere (max. 10 % der Tiere verschmutzt)
  • Anbringen von Scheuerbürsten (mindestens eine pro Gruppe oder Bucht, mindestens eine auf 60 Tiere)
  • Separate Abkalbebucht
  • Verpflichtende intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung (mindestens zwei dokumentierte Besuche pro Jahr)
  • Verödung der Hornanlagen mit Sedierung und Schmerzmittel
  • Verpflichtende Teilnahme an Tiergesundheits- Monitoring-Programmen
  • Antibiotikamonitoring
  • Schlachtbefunddatenprogramm
  • Eutergesundheit: Mittlerer Zellgehalt in der Anlieferungsmilch der letzten drei Monaten unter 200.000 oder mindestens 55% der Tiere weisen weniger als 100.000 Zellen pro ml auf, andernfalls (falls 55% nicht erfüllt wird) muss ein Maßnahmenplan erstellt werden
  • Jährliche Weiterbildungen zur Tierhaltung
  • Bei den Basiskriterien handelt es sich um Kriterien des QM-Milch-Standards, Version 2020, zu den folgenden Kapiteln (in Klammern Nummer des Standardkriteriums):
  • Tägliche Eigenkontrolle zu Gesundheit, Wohlbefinden, Ernährung und Unterbringung des Milchviehbestandes (1.7).
  • Umgang mit erkrankten und verletzten Tieren: Erkrankte Tiere können gesondert untergebracht werden (1.4) und haltungsbedingte Mängel sind nicht erkennbar (1.25).
  • Saubere und trockene Liegeflächen sowie weitestgehend saubere Laufflächen bei den Kühen (1.9), ordnungsgemäße Unterbringung der Kälber während der ersten 14 Lebenstage (1.17).
  • Stallklima: Die Luftverhältnisse sind ausreichend (1.13).
  • Beleuchtung: Der Stall muss mindestens acht Stunden mit Beleuchtung bzw. Tageslicht ausreichend beleuchtet sein (1.14).
  • Futterqualität im Trog: kein schimmeliges oder altes Futter, keine Ablagerungen im Trag (4.3).
  • Futtermittellagerung: getrennt von Düngemitteln, Treibstoffen usw. (4.6).
  • Wasserversorgung: Das Tränkewasser ist in Ordnung, es müssen ausreichend saubere Tränken vorhanden sein (1.12).
  • Gebäude und Anlagen: aufgeräumtes und ordentliches Erscheinungsbild, das Hofgelände und die Zuwegungen sollten weitestgehend befestigt sein (6.4).
  • Seuchen- und Krankheitsvorbeugung: Es muss betriebseigene Schutzkleidung für betriebsfremde Personen vorgehalten werden (1.20).
  • Kadaverlagerung: außerhalb des Haltungsbereiches mit einer Abdeckung (1.24).
  • Schädlingsmonitoring und -bekämpfung (4.7).

Weitergehende Informationen, insbesondere zu den genauen Anforderungen bei den Zusatzkriterien, sind auf der Homepage des QM-Milch e.V. zu finden.

QM+ Logo

LVN

Ansprechpartner für diesen Bereich

Harry Fritsch
Dipl.-Ing. agr. 
Leitung Qualitäts- & Umweltberatung
0511 / 85653-31
fritsch@milchland.de

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