Zur Gewährleistung hochwertiger und sicherer Milchprodukte ist der Einsatz entsprechender Futtermittel von großer Bedeutung. Über die QM-Futtermittelvereinbarung wird vorgegeben, dass nur solche Futtermittel eingesetzt werden, die über gesetzliche Anforderungen hinaus einer umfangreichen Kontrolle und entsprechenden Qualitätssicherung unterliegen.
Die Unterzeichner der Vereinbarung (Deutscher Bauernverband, Deutscher Raiffeisenverband, Deutscher Verband Tiernahrung, GMP+ International, Milchindustrie-Verband, QS-Qualität und Sicherheit GmbH, QM-Milch) haben nun die QM-Futtermittelvereinbarung überarbeitet, um aktuellen Anforderungen an die Lebensmittelkette gerecht zu werden sowie Erfahrungen der Umsetzung aus den vergangenen Jahren zu berücksichtigen.
Wesentliche Änderungen in der QM-Futtermittelvereinbarung betreffen den verpflichtenden Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja sowie die Verbesserung des Kontroll- und Warnsystems in Ereignisfällen:
Die neue QM-Futtermittelvereinbarung tritt am 01. Januar 2024 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft, die Übergangsfrist bezieht sich nicht auf den Bezug von entwaldungsfreiem Soja. Die Unterzeichner der Futtermittelvereinbarung informieren die betroffenen Wirtschaftskreise über die Details der technischen Umsetzung. Die QM-Futtermittelvereinbarung ist zu finden unter: Futtermittelsicherheit – QM-Milch e.V.
QM-Milch/LVN
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