Dürrebeihilfe: Jahresabschluss bis 31. Dezember einreichen

Eine veränderte Frist für die Beantragung von Dürrehilfe

13. September 2019

Im November letzten Jahres konnten Betriebe, die durch die extrem trockene Witterung im vergangenen Sommer in Existenznot geraten sind Dürrebeihilfe beantragen. Bis zum 31. Dezember ist der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2018/19 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorzulegen.

Betriebe, die im letzten Jahr die Dürrebeihilfe beantragt haben und einen Bewilligungsbescheid bzw. einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen bis zum 31. Dezember den Jahresabschluss 2018/19 bei der Landwirtschafts-kammer Niedersachsen vorlegen. Die ursprünglich in den Bescheiden genannte Frist 1.11. ist somit um zwei Monate verschoben worden.
Der Jahresabschluss ist bei den Bezirks- und Außenstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Papierform oder digitalisiert als PDF-Datei vorzulegen.

Weisen Sie Ihre Buchstelle bzw. Ihren Steuerberater darauf hin, dass der Jahresabschluss für das abgelaufene Wirtschaftsjahr schnellstmöglich erstellt werden muss, damit die Frist eingehalten werden kann. Wird die oben genannte Frist nicht eingehalten, kommt es zur Rückforderung der gezahlten Billigkeitsleistung.
Im Jahresabschluss 2018/19 wird überprüft, ob die im Antrag zur Dürrebehilfe gemachten Angaben mit dem Abschluss übereinstimmen. Insbesondere wird geschaut, ob die angegebenen Erträge im Abschluss mit dem Antrag übereinstimmen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel!

Bei weiteren Fragen zur Dürrebeihilfe, wenden Sie sich gerne an die Beraterinnen und Berater vor Ort!

Kontakt:

Helmut Wahl
Fachreferent Betriebswirtschaft, Unternehmensberatung
Telefon: 0441 801-426
Telefax: 0441 801-313
E-Mail: helmut.wahl@lwk-niedersachsen.de

Ruth Beverborg
Leiterin Sachgebiet Betriebswirtschaft, Wirtschaftsberatung
Telefon: 0441 801-304
Telefax: 0441 801-313
E-Mail: ruth.beverborg@lwk-niedersachsen.de

LWK Niedersachsen

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