Keine Verlängerungsfrist für Beihilfe aus der GAP

Anträge müssen bis zum 15. Mai eingereicht werden

24. April 2020

Die Landwirte in Deutschland müssen ihre Anträge auf Beihilfen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zum gewohnten Termin, den 15. Mai 2020, einreichen.

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Unterstützung per Video-Chats oder Telefon: Das Bundeslandwirtschaftsministerium hilft Landwirten bei der Antragstellung. Foto: AdobeStock

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am 23.04.2020 bekanntgab, soll die von der Europäischen Kommission eingeräumte Möglichkeit, die Fristen für Anträge auf Direktzahlungen sowie flächen- und tierbezogene Beihilfen bis zum 15. Juni zu verlängern, nicht genutzt werden.

Zur Begründung hieß es, eine Verlängerung der Antragsfrist würde den Bearbeitungs- und Kontrollzeitraum der Anträge einschränken und somit die Auszahlung der Direktzahlungen zum Ende des Jahres gefährden. Im Hinblick auf das vorrangige Ziel einer Auszahlung der Direktzahlungen im Dezember werde unter den derzeitigen Bedingungen und in Absprache mit den Bundesländern am 15. Mai als Ende der Antragsfrist festgehalten.

Um einen fristgerechten Eingang sicherzustellen, werden die Landwirte nach Angaben des Ministeriums bei der Antragstellung unterstützt. Dies erfolge beispielsweise in Form von telefonischer Hilfe oder Video-Chats. Außerdem erlaube die elektronische Antragstellung eine fristgerechte Einreichung.

AgE

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