Mäuseplage: Ministerin Otte-Kinast spricht mit Geschädigten

150.000 Hektar Grünland in Niedersachsen bereits zerstört

07. Februar 2020

Wie kann niedersächsischen Landwirten, die von der Mäuseplage betroffen sind, schnell geholfen werden? Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies haben sich mit Landwirten, Verbänden und Fachansprechpartnern ausgetauscht.

Sprachen über mögliche Lösungen der Mäuseplage: Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (vorne, 4.v.l.) und Umweltminister Olaf Lies (vorne, 3.v.l.) mit Landwirten, Verbandsvertretern, Politikern, Vertretern der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und Mitarbeitern des Niedersächsischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums. Foto: ML Niedersachsen

Rund 150.000 Hektar Grünland sind derzeit in Niedersachsen durch eine Mäuseplage völlig zerstört. Das sind etwa 20 Prozent der gesamten Grünlandfläche Niedersachsens (ca. 800.000 Hektar). Besonders betroffen ist die Region an der Küste zwischen Wesermarsch und Ostfriesland. Nach zwei Dürrejahren ist die Lage vor allem für die Milchviehhalter besonders schwierig. Ein erneuter Futterausfall droht.

Landwirte, Verbandsvertreter und Politiker sowie Vertreter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kamen am 31. Januar nach Hannover, um gemeinsam mit Mitarbeitern des Niedersächsischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums über mögliche Lösungen der Mäuseplage zu sprechen. „Das ist eine bislang nie gekannte Dramatik. Wir wollen hier schnell und unbürokratisch helfen, damit die Funktionalität des Lebensraums wieder hergestellt wird“, stellte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zu Beginn des Treffens fest. Umweltminister Olaf Lies betonte: „Für alle Entscheidungen brauchen wir die Unteren Naturschutzbehörden. Wir haben einen enormen Zeitdruck mit einem engen Zeitfenster. Auf keinen Fall dürfen wir Grünland willkürlich umbrechen. Aber ohne Umbruch wird es nicht gehen.“

Gemeinsam wurden mögliche Lösungsstrategien zu Neueinsaat erörtert. Zunächst wird eine genaue Kulisse festgelegt. Dabei kommt es besonders darauf an, die Schutzkategorien zu erfassen (z.B. FFH-Gebiet oder Natura 2000). Danach könne man Fallgruppen einteilen und Anträge kategorisiert abarbeiten. Definitiv fest steht, dass jeder Einzelfall geprüft und genehmigt werden muss. Das schreibt unter anderem das EU-Förderrecht vor. Alle Beteiligten versicherten, dass sie im Sinne des Grünlanderhalts den strammen Zeitplan einhalten wollen. Eine weitere Dienstbesprechung mit den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise, Vertretern der Ministerien und der Landwirtschaftskammer soll am 7. Februar folgen.

ML Niedersachsen

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