Rund 30 Millionen Euro für PLH von Milchprodukten

Akteure im Milchsektor sollen Maßnahmen zur Marktstabilisierung umsetzen dürfen

24. April 2020

Mittlerweile sind erste Zahlen über den Umfang der Kommissionsbeihilfen zur Privaten Lagerhaltung (PLH) für Milchprodukte durchgesickert. Demnach soll mit rund 30 Millionen Euro die Einlagerung von Magermilchpulver, Butter und Käse bezuschusst werden.

Private Lagerhaltung, PLH, Lagerung, Milchprodukte, Coronakrise, EU
Deutschland soll für die Private Lagerhaltung von Käse ein Kontingent von 21.726 Tonnen zugewiesen bekommen. Foto: AdobeStock/©Chris

Insgesamt sollen Lagerbeihilfen in Höhe von etwa 80 Millionen Euro locker gemacht werden. Über den Umfang für die PLH von Rindfleischedelteilen sowie Lamm- und Ziegenfleisch gab es noch keine genaueren Angaben.

Dem Vernehmen nach soll es 6 Millionen Euro an Beihilfen für die Lagerhaltung von 90.000 t Magermilchpulver geben. Zudem sollen für die Einlagerung von 100.000 t Käse 10 Millionen Euro bereitstehen. Für die PLH von 140.000 t Butter sind 14 Millionen Euro eingeplant. Die Einlagerungszeiten für diese drei Milcherzeugnisse sollen zwischen 90 und 210 Tagen betragen.

Deutschland soll für die Private Lagerhaltung von Käse ein Kontingent von 21.726 t zugewiesen bekommen; 18.394 t sind für Frankreich vorgesehen. Im Fall Italien sind 12.654 t eingeplant und das Vereinigte Königreich, das in diesem Jahr noch Anrecht auf EU-Mittel hat, bekommt Beihilfen für die Einlagerung von 4.499 t Käse. Die verbleibende Menge verteilt sich auf andere Mitgliedstaaten.

Wie am 22.04.2020 von AGRA-EUROPE angekündigt, hat die EU-Kommission am 23.04.2020 offiziell ihre Absicht bekanntgegeben, Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver, Butter, Käse, Rindfleischedelteilen sowie Schaf- und Ziegenfleisch zu genehmigen. Konkrete Mengen wurden seitens der Behörde allerdings noch nicht veröffentlicht.

Zudem will die Kommission mehr Flexibilität bei den Marktstützungsprogrammen zulassen. Vorgesehen ist dies unter anderem für die Segmente Wein, Obst und Gemüse, Olivenöl sowie Imkerei und für das EU-Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse. Die Mitgliedstaaten sollen die betreffenden Programme für Krisenmanagementmaßnahmen nutzen können.

Des Weiteren sollen „außergewöhnliche Abweichungen von den EU-Wettbewerbsregeln“ erlaubt werden. Akteure im Milch-, Blumen- und Kartoffelsektor sollen in eigener Regie Maßnahmen zur Marktstabilisierung umsetzen dürfen. Als Beispiel nennt die Kommission, die abgestimmte Planung zur Drosselung der Milchproduktion. Der Blumen- und Kartoffelsektor könne Produktmengen vom Markt nehmen.

Allerdings stellt die EU-Behörde klar, dass solche Vereinbarungen und Entscheidungen nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten zulässig sein würden. Die Entwicklung der Verbraucherpreise werde man genauestens beobachten.

AgE

Das könnte Sie auch interessieren