Ab 2024: Einweg-Milchflaschen pfandpflichtig

Verpackungsgesetz für Milchverpackungen

20. Dezember 2023

Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist für Plastikflaschen mit Milchgetränken läuft zum 01.01.2024 aus.

Mit Beginn des Jahres 2024 greifen neue Regelungen des Verpackungsgesetzes, wonach auch Einweg-Plastikflaschen für Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mehr als 50 Prozent pfandpflichtig sind. Konkret: Auf Behältnisse mit einer Größe zwischen 100 ml und drei Liter werden dann 25 Cent Pfandaufschlag fällig. Allerdings: Was bisher an derartigen Behältnissen in den gelben Sack gewandert ist, muss zukünftig nach Gebrauch in einem Automaten entsorgt werden, um sich den Pfandbetrag erstatten zu lassen. Nicht betroffen von der neuen Pfandregel sind Trinkmilch im Karton und Joghurts in Bechern.

Moproweb/LVN

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