Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft fördern das Land Niedersachsen, die Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg unter finanzieller Beteiligung der EU investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.
Anträge für das Antragsverfahren 2024 des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) können bis zum 17.06.2024 gestellt werden. Den Richtlinienentwurf 2024 sowie den für die Antragstellung erforderlichen elektronischen Antrag finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich. Beachten Sie, dass der Datenbegleitschein und die auf einem USB-Stick gespeicherte tgz-Datei mit den Antragsdaten (und ggf. weitere Dateien) spätestens bis zum 17.06.2024 (Ausschlussfrist) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, SG 2.1.1 in Oldenburg einzureichen sind.
Förderfähig sind im AFP nur Vorhaben, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Die Spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK-Maßnahmen) sind weiterhin Bestandteil des Förderprogramms. Eine Auflistung möglicher SIUK-Maßnahmen befindet sich im Downloadbereich, wobei der erhöhte Zuschuss von 40 % bei den Maßnahmen 2 bis 6 nur im Zusammenhang mit förderfähigen Stallbaumaßnahmen gewährt wird.
Die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Tierplätzen ergeben sich aus der Anlage 1 der AFP-Richtlinie. Die Anforderungen der niedersächsischen Anlage 2 gehen darüber hinaus. Hierfür gibt es eine erhöhte Förderung. Beide Anlagen wurden für das Antragsjahr 2024 überarbeitet. Für alle Tierarten sind auch mobile Ställe förderfähig, sofern sie die Anforderungen erfüllen.
Detaillierte Informationen sowie die Anträge und Anlagen zum AFP finden Sie auf dieser Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
LWK Niedersachsen/LVN
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