Coronavirus: Was passiert, wenn ich als Landwirt erkranke?

Keine Hinweise, dass sich Schweine, Hühner oder Rinder infizieren können

13. März 2020

Wer versorgt Kühe, Schweine oder Geflügel, wenn das Coronavirus nachgewiesen wurde? Und können unsere Nutztiere Covid-19 übertragen? Hier einige Antworten.

©AdobeStock/dottedyeti

Was passiert, wenn jemand aus meiner Familie, meinem Bekanntenkreis oder ich selbst positiv auf das Coronavirus getestet werde? Wird in dem Fall unsere Milch noch abgeholt? Kann ich meine Mastschweine normal vermarkten? Darf ich unseren Hofladen noch betreten? Solche und ähnliche Fragen stellen sich derzeit viele Landwirte. Und auch die FDP möchte von der Bundesregierung wissen, ob nach ihrer Auffassung gewährleistet sei, dass von eventuellen Ausgangssperren und Abriegelungen von Ortschaften betroffene Landwirte ihre Tiere versorgen und ihre Felder bewirtschaften dürfen? Und wie die Bundesregierung dies gegebenenfalls sicherstellen wolle?

Das antwortet die Bundesregierung:

Darauf antwortet der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel:

1. Es obliege grundsätzlich dem Tierhalter, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung der artgemäßen Unterbringung, Überwachung, Fütterung und Pflege auch in Ausnahmesituationen zu treffen. Sei beispielsweise der Landwirt selbst erkrankt oder behördlicherseits unter Quarantäne gestellt, bestehe die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Betriebshilfe oder – im Falle der eigenen Erkrankung – der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

2. Über die Umsetzung und Vorgehensweise bei eventuellen Ausgangssperren und Abriegelungen von Ortschaften entscheide im Einzelfall die örtlich zuständige Behörde unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes.

Es gelten dieselben Schutzmaßnahmen wie bei einer Influenzaepidemie

Bis jetzt sind sich die Experten auch einig, dass das SARS-CoV-2-Virus nicht über Lebensmittel übertragen wird. Laut des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kein Fall bekannt, indem das Coronavirus über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel verbreitet wurde. Gleichwohl kann das Virus den Verpackungen und anderen Oberflächen anhaften.

Für Hofläden und den Lebensmitteleinzelhandel gilt, dass die Hygienemaßnahmen, die gegen saisonale Grippe empfohlen werden, konsequent angewendet werden sollen. Wo es möglich ist, sollte zum Beispiel der Abstand zum Kunden von mindestens einem Meter eingehalten werden.

Außerdem sollte jeder eins berücksichtigen: Wer krank ist, soll sich nicht heldenhaft an den Arbeitsplatz schleppen, sondern zu Hause bleiben und sich auskurieren. Und zwar solange, bis die Gesundheit wieder voll hergestellt ist und keine Möglichkeit mehr besteht, andere anzustecken.

Coronavirus: Gesundheitsämter sind gefragt

Die SVLFG antwortet auf Anfrage von agrarheute, dass Fragen wie die der Milchabholung über die Gesundheitsämter zu klären seien. Auf ihrer Website veröffentlicht die Sozialversicherung jedoch auch Tipps, wie Landwirte sich vor einer Corona-Infektion schützen sollten und wie der Verlauf bei Infektionsverdacht sowie die Meldekette funktioniert.

Zudem stellt die SVLFG eine Betriebsanweisung mit Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Corona-Fall als Download zur Verfügung.

Coronavirus ist keine Gefahr für Nutztiere

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) informiert über die Rolle von Haus- und Nutztieren bei SARS-CoV-2 beziehungsweise Covid-19. Demnach gäbe es keine Hinweise, dass sich Schweine, Hühner oder Rinder mit dem Coronavirus infizieren können. Deshalb sei auch eine Untersuchung von Schlachttieren auf das Virus zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Bei Schweinen gäbe es mit der epizootischen Virusdiarrhoe (englisch: porcine epidemic diarrhea; PED) zwar eine durch ein Coronavirus ausgelöste Erkrankung. Dieser Erreger stelle aber für den Menschen keine Gefahr dar und sei laut FLI klar von SARS-CoV-2 zu unterscheiden. Noch könne man zudem nicht sagen, ob Nutztiere das Coronavirus weiterverbreiten können. Dazu würden aber Studien laufen. Nach wie vor gäbe es aber keine wissenschaftlich belegbaren Hinweise darauf, dass Hunde oder Katzen das Coronavirus auf Menschen übertragen können oder umgekehrt.

Agrarheute mit Material von SVLFG, FLI, BMEL

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