Neue Förderrichtlinie zur Unterstützung regionaler Landwirtschaft: Niedersachsen stellt hierfür 2,1 Millionen Euro bereit. Anträge können bis zum 15. August 2024 gestellt werden.
Die neue Förder-Richtlinie „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ in Niedersachsen zielt darauf ab, landwirtschaftliche Betriebe sowie verarbeitende und vermarktende Unternehmen zu stärken und ihnen eine größere Teilhabe an der Wertschöpfungskette ihrer Produkte zu ermöglichen. Dafür stehen in diesem Jahr 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bei der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen auf dieser Website bis zum 15. August 2024 eingereicht werden. Die geförderten Projekte müssen bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Die Förder-Maßnahme besteht aus einem investiven und einem nicht-investiven Teil. Im investiven Teil können Kosten für Ausstattung und Inventar, wie beispielsweise Hofläden und mobile / teilmobile Molkereien oder Schlachteinheiten, gefördert werden. Hier beträgt der Förder-Satz bis zu 40 Prozent bei einer Förderhöhe von 5.000 bis 100.000 Euro. Der nicht-investive Teil unterstützt Kommunikationsmaßnahmen, wie Messen und Regionalinitiativen, mit einem Förder-Satz von bis zu 75 Prozent und einer Förderhöhe von 5.000 bis 150.000 Euro. Beide Teile zielen darauf ab, die regionale Wertschöpfung zu verbessern
ML Niedersachsen/LVN
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