Neue Rohmilchgüteverordnung – Hemmstofffälle sind vermeidbar

Neue Testverfahren

06. August 2021

Zum 01.07.2021 ist die neue Rohmilchgüteverordnung in Kraft getreten und nach Ablauf des Monats Juli stellen vielen Molkereien einen deutlichen Anstieg bei der Zahl von Hemm-stofffällen fest.

Offensichtlich ist vielen Milcherzeugern, trotz der zahlreichen Informationen vor Inkrafttreten der neuen Verordnung durch Molkereien, Verbände und Fachpresse, nicht bewusst geworden, dass sich beim Thema Hemmstoff vieles geändert hat.

Die neuerdings zum Einsatz kommenden Testverfahren weisen ein wesentlich breiteres Spektrum an Wirkstoffen als der bisher verwendete Brillantschwarz-Reduktionstest nach. Die drei niedersächsischen Untersuchungsstellen in Leer, Verden und Rehburg setzen seit dem 01.07.21 einheitlich den Delvo T als Hemmstofftest ein. Er erfasst folgende Wirkstoffgruppen: Penicilline, Cephalosporine, Sulfonamide, Aminoglykoside, Tetracycline, Makrolide, Lincosamide.

Hinzu kommt, dass die Empfindlichkeit des Delvo T bei vielen Wirkstoffen unterhalb der in Milch zulässigen Rückstandshöchstmenge (MRL) liegt. Da die Wartezeiten danach bemessen werden, nach welcher Zeitspanne mit einer sicheren Unterschreitung der MRL-Werte im Lebensmittel zu rechnen ist, ist die alleinige Einhaltung der Wartezeit keine Garantie dafür, beim Delvo T ein negatives Ergebnis zu erreichen.

Es kann daher nur die folgende, dringende Empfehlung gegeben werden:

Das Gemelk jeder behandelten Kuh sollte mit dem Delvo T oder einem vergleichbaren, neuen Test untersucht werden, bevor die Milch in den Tank gegeben wird.

Ganz wichtig dabei ist:

Die alten Hof-Tests sind nicht mehr sicher genug. Man muss einen neuen Test nutzen.

Hemmstofffälle: Milch Test
Foto: AdobeStock©sinhyu

Eine Besonderheit besteht bei den Chinolonen (z.B. Enrofloxacin). Die Chinolone werden vom Delvo T nur ungenügend erfasst. Die Untersuchungsstellen setzen deshalb zur Untersuchung auf Chinolone einen speziellen Test ein. Wenn eine Kuh mit einem Chinolon behandelt wurde, muss die Absicherung daher mit einem Test erfolgen, der ausreichend empfindlich auf Chinolone reagiert. Beim Einsatz von Chinolonen ist daher besondere Vorsicht und eine eingehende Beratung durch den Tierarzt geboten. Fluorchinolone gelten in der Humanmedizin als Reserveantibiotika und sollen daher in der Tiermedizin möglichst zurückhaltend eingesetzt werden.

LVN

Ansprechpartner für diesen Bereich

Harry Fritsch
Dipl.-Ing. agr. 
Leitung Qualitäts- & Umweltberatung
0511 / 85653-31
fritsch@milchland.de

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