Qualitätsausschuss der LVN tagte am 24. September

Qualitätsausschuss mit umfassender, interessanter Tagesordnung

02. Oktober 2020

Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Dr. Klaus Hein wurde wieder eine umfassende Tagesordnung behandelt.

Der Coronasituation geschuldet fand die diesjährige Sitzung des Qualitätsausschusses zwar als Präsenzveranstaltung, aber mit mehr Abstand und in kleinerem Rahmen als gewohnt am 24.09.2020 in Verden statt. Bei den Schadstoff- und Rückstandsuntersuchungen (Milch-Monitoring) ging es unter anderem um eine Erweiterung des Untersuchungsspektrums bei Tierarzneimittelrückständen. Die bisher im Monitoring untersuchten Wirkstoffgruppen (z.B. Makrolide) werden mit Inkrafttreten der neuen Rohmilch-Güteverordnung in 2021 Teil der Routineuntersuchung werden. Es wäre sinnvoll, darüber hinausgehende Wirkstoffgruppen ins Monitoring aufzunehmen. Die LUFA Nord-West hatte in den beiden vergangenen Jahren ein entsprechendes Testsystem geprüft und stellte einen Untersuchungsansatz vor. Für die Untersuchung auf perfluorierte Tenside (PFOS/PFOA), die im Bereich des Flughafens Bremen zu einer erheblichen Belastung der Ochtum geführt haben, wird ein besseres Testverfahren gesucht. Das Land Niedersachsen hatte im April 2020 die Ergebnisse seiner umfangreichen Untersuchungen veröffentlicht und kam zu dem eindeutigen Fazit, dass Milch keine gesundheitlich bedenkliche Belastung aufweist. Diese Aussage war möglich, weil das LAVES für die amtlichen Untersuchungen über eine sehr empfindliche Untersuchungstechnik verfügt, die in der Lage ist, überhaupt beziffern zu können, dass die Werte in Milch derart niedrig sind. Der im Milch-Monitoring derzeit verwendeten Analysemethode fehlt bisher diese Nachweisempfindlichkeit. Bezüglich der Frage der  Untersuchung auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) sprach sich der Ausschuss gegen eine Aufnahme ins Monitoring aus. Aus den Stellungnahmen des BfR geht hervor, dass PA aus PA-haltigem Futter nur in geringem Umfang in Milch übergehen und der Beitrag von Milch zur PA-Gesamtaufnahme vernachlässigbar ist. Dennoch sollte versucht werden, die Haupteintragsquelle von PA in Futtermitteln, das Jakobskreuzkraut, aus Weiden, Silagen und Heu fern zu halten. Dies gelingt nachhaltig, indem Lücken in der Grasnarbe möglichst vermieden oder sofort beseitigt werden.

Die LVN berichtete über den Entwurf für eine Leitlinie “Aussetzung und Wiederaufnahmeverfahren der Milchanlieferung“, die eine Arbeitsgruppe des VDM (Verband der Deutschen Milchwirtschaft) erstellt hat. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Kontrollverordnung 2019/627 und dem gleichzeitigem Außerkrafttreten der VO (EU) 854/2004 hatte sich der gesetzliche Hintergrund der Milchlieferaussetzungen geändert. Milcherzeuger, bei denen die Zellzahl- bzw. Keimzahlkriterien innerhalb von drei Monaten nach der ersten Meldung nicht wieder eingehalten werden, dürfen die Milch nicht mehr an ihre Molkereien liefern. Diese Unterbrechung basierte bisher auf einer amtlichen Sperrverfügung des zuständigen Veterinäramtes, die es seit Januar 2020 nicht mehr gibt. Nach der neuen Rechtslage muss der Milcherzeuger die Lieferunterbrechung selbst einleiten und anzeigen. Derzeit wird die bisherige Vorgehensweise durch die Molkereien weitergeführt. Um ein für Milcherzeuger, Molkereien und Überwachungsbehörde praktikables Verfahren auf den Weg zu bringen, hat die Milchwirtschaft von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bundesweit geltende Leitlinie in enger Abstimmung mit den Überwachungsbehörden zu erstellen. Demnach soll die bisherige Vorgehensweise (zwei Handproben im Abstand von mindestens vier Tagen während der Lieferunterbrechung, erneute Lieferunterbrechung bei Nichteinhalten der Kriterien nach Wiederaufnahme der Lieferung) weitgehend beibehalten werden. Der Leitlinienentwurf muss nun das weitere Abstimmungsverfahren durchlaufen, das mindestens bis zum Jahresende dauern wird.

Ebenfalls vorgestellt wurde der jüngste Entwurf der neuen Rohmilch-Güteverordnung, die den wahrscheinlich endgültigen Stand darstellt und die im Juli 2020 zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht wurde. Viele Detailregelungen, die bisher in Landesverordnungen oder -erlassen geregelt waren, werden nun in der Verordnung selbst verankert, um dadurch eine einheitliche Handhabung auf Bundesebene zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass die neue Verordnung unter Berücksichtigung einer halbjährigen Übergangszeit im Herbst 2021 in Kraft tritt. Die wesentliche Änderung für die Milcherzeuger ist sicherlich der erweiterte Umfang der Hemmstoffuntersuchungen. Diese werden auf deutlich mehr Wirkstoffgruppen ausgeweitet und es wird häufiger untersucht (mindestens vier Mal pro Monat statt mindestens zwei Mal). Die bisher privatrechtlich vereinbarte Hemmstoffbeprobung der Milchsammelwagen vor dem Abtanken wird Bestandteil der Verordnung werden. Eine von der LVN eingesetzte Arbeitsgruppe wird demnächst weiter über die Details der zukünftigen Hemmstoffuntersuchungen in Niedersachsen beraten.

Änderungen stehen auch bei QM-Milch an. Der Standard soll zu einem auslobungsfähigen System (Einführung eines eigenen Labels) mit einer zweiten, freiwilligen Stufe weiterentwickelt werden. Zurzeit laufen beim QM-Milch e.V. die Beratungen über die Kriterien zur zweiten Stufe, die der Haltungsformstufe zwei des LEH entsprechen soll. Der LEH hat erklärt, den höheren Aufwand für die Stufe zwei durch Preisaufschläge zu vergüten.

Abschließend wurde vereinbart, ein Konzept für ein professionell aufgestelltes Krisenteam zu erarbeiten. Dieses soll erster und jederzeit erreichbarer Anlaufpunkt für Betriebsleiter sein, die durch verunglimpfende Berichterstattung zur Tierhaltung in die Schlagzeilen geraten und meist auf Unterstützung in dieser völlig unerwarteten und ungewohnten Situation angewiesen sind.

Schon vor der Präsenz-Sitzung war beschlossen worden, die Präsentation des aktuellen Standes der Paratuberkulosebekämpfung und der Ergebnisse eines Projektes zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Milchviehhaltung auf eine Videokonferenz auszulagern, die bereits am 01. Oktober stattgefunden hat.

LVN/Fritsch

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