Blauzungenkrankheit (BTV) in Niedersachsen

Nachweis im Landkreis Ammerland

27. Oktober 2023

Der Ausbruch einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit bei einem Schaf im Landkreis Ammerland wurde nach Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 25. Oktober 2023 bestätigt. Der betroffene Bestand wurde bereits gesperrt.

Durch den Ausbruch verliert das gesamte Land Niedersachsen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Niedersachsen hat das Bundesministerium gebeten, die EU-Kommission über den Widerruf des Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BTV für das Bundesland Niedersachsen zu informieren, damit eine entsprechende Änderung des Anh. VIII Teil I der Durchführungsverordnung (EU) 20212/620 veranlasst werden kann.

Die aus dem Nachweis und dem Verlust des Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BTV für Niedersachsen resultierenden Verbringungseinschränkungen und Anforderungen an mögliche Verbringungen von empfänglichen Tieren in freie Zonen (in Deutschland und in andere Mitgliedstaaten), ergeben sich aus den Vorschriften der Delegierten Verordnungen (EU) 2020/689 und (EU) 2020/688 (Verbringen in andere Mitgliedstaaten) in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2016/429 („AHL“). Für das Verbringen empfänglicher Tiere in andere Mitgliedstaaten der EU sind weiterhin die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 zu beachten. Möglichkeiten von Verbringungen in Drittländer ergeben sich aus den in den betreffenden Bestimmungsländern geltenden Einfuhrbestimmungen.

In Bezug auf Verbringungen von Tieren und Zuchtmaterial innerhalb infizierter Zonen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Es sind jedoch allgemeine Pflichten der Unternehmer zu beachten.

Nähere Informationen zu den Verbringungsmöglichkeiten von BTV-empfänglichen Tieren aus bzw. innerhalb einer BTV-infizierten Zone und den damit verbundenen Anforderungen, wird das LAVES in Kürze auf der Website der Tierseucheninfo veröffentlichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Ausnahmemöglichkeiten für die Verbringung von nicht zur unmittelbaren Schlachtung bestimmten BTV-empfänglichen Tieren in BTV-freie Zonen (innerhalb Deutschlands) zunächst der Notifizierung bei der Europäischen Kommission und einer entsprechenden Veröffentlichung bedarf. Eine Veröffentlichung auf der Seite der Europäischen Kommission ist mit Stand vom 26.10.2023 noch nicht erfolgt.

Das ML bittet um Weiterleitung dieser Information. Über weitere Entwicklungen werden das Landvolk sowie die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN) zeitnah in Kenntnis gesetzt.

Landvolk Niedersachsen/LVN

Das könnte Sie auch interessieren