Aufgrund der saisonbedingt steigenden Aktivität der Gnitzen im Frühjahr und des dadurch wachsenden Risikos von BTV-3-Ausbrüchen sowie der für den Sommer erwarteten Infektionswelle, wird eine flächendeckende Impfung empfänglicher Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-3-Impfstoffen dringend angeraten.
In den Niederlanden wurden seit Mitte Juni 2024 über 500 Fälle der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) nachgewiesen. Innerhalb von vier Wochen erfolgten über 400 Nachweise von BTV-3 in nordrhein-westfälischen Betrieben. Auch für Niedersachsen wurde ein Anstieg der BTV-3-Fälle festgestellt. Seit dem 25. Oktober 2023 wurden insgesamt knapp 1.250 Betriebe in Niedersachsen positiv getestet (LAVES, 21. August 2024). Davon erfolgte ein Großteil der Feststellungen innerhalb der Monate Juli und August. Deutschlandweit sind seit Jahresbeginn 4.537 Ausbrüche festgestellt worden (FLI, 22. August 2024). Das FAQ zum Thema Blauzungenkrankheit des Friedrich-Löffler-Instituts – Bundesinstitut für Tiergesundheit (FLI) wurde daher überarbeitet. Dort heißt es unter anderem: Der Erreger der Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease – BT) ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. An der Blauzungenkrankheit erkranken vor allem Schafe, Ziegen, Rinder und Kühe.
Aus den Niederlanden wurde berichtet, dass auch Tierbestände von BTV-3-Nachweisen betroffen waren, die gegen das Virus geimpft wurden. Es sei daraus jedoch nicht zu schlussfolgern, dass die Impfung nicht wirksam sei. Das FLI und die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfehlen weiterhin empfängliche Tiere mit einem zur Anwendung gestatteten Impfstoff gegen BTV-3 zu impfen. Derzeit ist die Anwendung von drei bislang nicht zugelassenen BTV-3-Impfstoffen gemäß BTV-3-Impfgestattungsverordnung möglich. Durch die BTV-3-Impfung kann eine Erkrankung von Tieren verhindert oder eine deutliche Reduktion der klinischen Symptome und der Sterblichkeit sowie weiterer Folgen einer BTV-3-Infektion erreicht werden, wie etwa einem Rückgang der Milchleistung.
In Anbetracht der nahenden Saison einer Übertragung des BT-Virus durch Gnitzen und für den rechtzeitigen Aufbau einer wirksamen Immunität wird vom ML Niedersachsen dringend empfohlen, BTV-empfängliche Tiere jetzt zu impfen.
Besteht die Grundimmunisierung laut Herstellervorgabe aus zwei Applikationen des Impfstoffs, sollten Erst- und Zweitimpfung aus fachlicher Sicht mit dem gleichen Impfstoff erfolgen, auch wenn nach der ersten Impfung die Zulassung eines anderen Impfstoffes bekanntgemacht worden ist. Entsprechende Bestände des Impfstoffs Bultavo 3 in tierärztlichen Hausapotheken können daher für den Abschluss der Grundimmunisierung verbraucht werden. Dies gilt auch dann, wenn nach der ersten Impfung mit Bultavo 3 die Zulassung anderer Impfstoffe bekanntgemacht worden ist.
Es liegen noch keine Daten über die Dauer des Immunitätszeitraums nach Impfung mit den nachstehenden Impfstoffen vor. Es wird jedoch empfohlen, schon jetzt Wiederholungsimpfungen durchzuführen.
Mit der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) vom 6. Juni 2024 wurde die Möglichkeit einer unbefristeten Anwendung folgender BTV-3-Impfstoffe gestattet:
Die Anwendung der vorgenannten Impfstoffe darf nur erfolgen, solange kein immunologisches Tierarzneimittel zugelassen worden ist. Diesbezüglich müsste ein zugelassener Impfstoff auch verfügbar sein. Derzeit befinden sich die vorgenannten Impfstoffe noch in Zulassungsverfahren.
Serologische Studien zum Nachweis von BTV-3-Impfantikörpern – eine erste Zusammenfassung und Bewertung durch das Nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit
Die serologische Studie des Friedrich-Loeffler-Instituts mit ersten Ergebnissen zur Wirksamkeit der drei o. g. BTV-3-Impfstoffe ist unter diesem Link abzurufen. Nach der vorläufigen Schlussfolgerung weist der Impfstoff Bultavo 3 die beste Wirksamkeit auf.
Die Impfung stellt zudem eine mögliche Option im Hinblick auf die Erfüllung der tiergesundheitlichen Anforderungen bei Verbringungen empfänglicher Tiere in bestimmte andere Mitgliedstaaten dar. Neben einer Impfung können auch bestimmte mückenabweisende Mittel (Repellents) abwehrende Wirkung hervorrufen. Die Anwendung von Repellents ist bei bestimmten Verbringungen sogar rechtlich vorgeschrieben (s. u.).
Im Rahmen einer Härtebeihilfe übernimmt die Niedersächsische Tierseuchenkasse weiterhin die Kosten für eine Impfstoffdosis pro Schaf bzw. Ziege, maximal jedoch 3 Euro. Voraussetzung ist, dass die Impfung in der HI-Tier-Datenbank eingetragen wird und der Antrag auf Beihilfe, sobald technisch möglich, digital über die Homepage der Tierseuchenkasse gestellt wird. Bis dahin ist der Antrag per Papier über das zuständige Veterinäramt bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse einzureichen. Die Möglichkeit Härtebeihilfe zu beantragen, werde nach Mitteilung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse von niedersächsischen Schaf- und Ziegenhaltern gut in Anspruch genommen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Dokument.
Hintergrund:
Die aktuelle BTV-3-Inzidenzentwicklung belegt, dass die laut einer qualitativen Risikobewertung des FLI als besonders hoch eingeschätzte Gefahr der Virusübertragung auf empfängliche Tiere zwischen Mai und Oktober zutrifft. Für das Virus empfänglich sind insbesondere Schafe und Ziegen, aber auch Rinder sowie Neuweltkameliden wie Alpakas und Wildwiederkäuer können sich mit dem Virus infizieren. BTV-3 Infektionen beim Schaf und bei der Ziege können mit erheblichen Tierverlusten und mit Tierleid einhergehen.
Bei Rindern und anderen Wiederkäuern verläuft die Erkrankung in der Regel mit milder Symptomatik. Die Krankheit wird von Gnitzen, blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Auf diesem Wege kann eine Verbreitung auch nach dem Verbringen infizierter Tiere stattfinden. Daher gelten für die Bestände in Niedersachsen, sowie in anderen von BTV-3 betroffenen Ländern, strengere Regeln wie eine verpflichtende PCR-Testung oder eine Behandlung mit mückenabweisenden Mitteln bei einer Verbringung in BTV-freie Gebiete.
Den aktuellen Stand, insbesondere die Bedeutung der Impfung, können Sie hier einsehen.
Für Impfungen ab dem 01.01.2025 gewährt die Niedersächsische Tierseuchenkasse eine Beihilfe in Höhe von 4 Euro pro Rind. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Tierarzt und muss vom Tierarzt beantragt werden. Für BTV-bedingte Tierverluste, die trotz rechtzeitig erfolgter Impfung aufgetreten sind, gewährt die TSK unter bestimmten Bedingungen eine Härtebeihilfe von bis zu 1.000 Euro pro Rind.
Alles Weitere zur Impf- und Härtefallbeihilfe finden Sie hier:
Auf Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar – auch nicht durch den Konsum von tierischen Produkten.
Weiterführende Links:
ML Niedersachsen/LVN
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