Kabinett beschließt eigenständiges Tierarzneimittelgesetz

Tiergesundheit und Tierschutz

26. März 2021

Die nationalen Vorschriften zu Tierarzneimitteln sollen aus dem allgemeinen nationalen Arzneimittelgesetz herausgenommen und in einem eigenständigen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zusammengeführt werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes hat das Bundeskabinett am 24.03.2021 beschlossen.

Mit dem Tierarzneimittelgesetz werden neue EU-Vorschriften umgesetzt; inhaltlich werden die bisherigen Vorschriften im Wesentlichen fortgeführt. Das gilt auch für die geltenden Regelungen zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren. Zu einer weitergehenden Antibiotikaminimierungsstrategie konnte in der Ressortabstimmung keine Einigung erzielt werden. Gleichwohl hält das Bundeslandwirtschaftsministerium an seinem Vorhaben fest, das nationale Antibiotikaminimierungskonzept grundlegend umzubauen.

Das Tierarzneimittelgesetz erleichtere den Tierhaltern und Tierärzten die Anwendung der neuen Vorschriften, erläuterte das Agrarressort. Die Trennung des Arzneimittelrechts und des Tierarzneimittelrechts in zwei Gesetze stelle für die Verwaltung eine erhebliche Vereinfachung dar. Zudem werde die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung im Veterinärbereich gestärkt. Arzneimittel für die Behandlung von Tieren müssten jederzeit zur Verfügung stehen. Deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit müsse dabei sichergestellt sein.

Tierarzneimittelgesetz: Tierärztin untersucht Kalb und Landwirt
Foto: AdobeStock/Monkey Business

Ressortchefin Julia Klöckner begrüßte den Kabinettsbeschluss. „Mit dem eigenen Gesetz tragen wir den Belangen von Tierhaltern und Tierärzten Rechnung“, erklärte die CDU-Politikerin und sprach von einem „großen Erfolg“. Die Bundesregierung garantiere höchste Qualitätsstandards und Sicherheit für Tierarzneimittel. Damit stärke man die Tiergesundheit und den Tierschutz.

Demgegenüber verwies die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, auf eine große Unzufriedenheit in der Tierärzteschaft mit der Neuregelung. Betroffene Verbände und Berufsgruppen seien viel zu spät in den Beratungsprozess einbezogen worden, obwohl man bereits seit Jahren vor diesem „dicken Brett“ gewarnt habe, kritisierte Tackmann und verwies auf rechtliche Unsicherheiten und gesetzliche Unschärfen in dem Entwurf. Ihre Fraktion werde sich dafür einsetzen, dass die notwendigen Diskussionen für diese umfassende Gesetzesänderung stattfinden könnten. „Wer Antibiotikaminimierung und ein Tierwohl mit Zukunft möchte, muss diese Baustelle mit Sorgfalt bearbeiten“, mahnte Tackmann.

AgE

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