Im Schuljahr 2020/21 kommen KiTas und Schulen in Niedersachsen und Bremen erneut in den Genuss von kostenloser Trinkmilch. Nicht zugelassene Lieferanten können eine Zulassung beantragen.
Bewerbungen sind online vom 16. April bis 5. Mai 2020 über die Seite www.schulprogramm.niedersachsen.de möglich. Gemeinsam mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben wir vor zwei Wochen bereits viele Kitas in Niedersachsen auf den neuen Bewerbungszeitraum aufmerksam gemacht. Wenn Sie Milchlieferant sind, können Sie diese Information gern an Schulen und Kitas in Ihrer Region weiterleiten – Musterbriefe hat die LVN in der letzten Woche zur Verfügung gestellt.
Nicht zugelassene Lieferanten können weiterhin bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Zulassung beantragen. Die Zulassung eines Lieferanten gilt bis zur Rücknahme. Bisherige Lieferanten müssen sich also nicht neu bewerben.
Das Internetportal des Landes Niedersachsen, www.schulprogramm.niedersachsen.de, informiert über das EU-Schulprogramm mit den Programmkomponenten „Schulmilch (Trinkmilch)“ und „Schulobst (Obst und Gemüse)“. Schulen können sich für beide Komponenten, Kitas ausschließlich für Schulmilch bewerben. Die Bewerbungsmodalitäten sind auf der Seite des Schulprogramms Niedersachsen zu finden.
Ziel des Programms
Ziel des EU-Schulprogramms ist es, Kinder für eine ausgewogene Ernährung zu begeistern. Die Kinder lernen die bunte Vielfalt der Obst- und Gemüsearten sowie den Geschmacksgenuss von Milch aus der Region kennen und erfahren dabei, wo ihr Essen herkommt und wie es angebaut wird.
Pädagogische Begleitmaßnahmen: Die LVN unterstützt
Im Rahmen des EU-Schulprogramms sind die Bildungseinrichtungen verpflichtet, pädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen. Die Auswahl der Maßnahmen finden Sie im Online-Portal des Landes. Auch auf der Seite milchland.de finden Sie empfohlene pädagogische Begleitmaßnahmen wie zum Beispiel unsere Initiative „Gemeinsam schmausen in den Pausen (für Grund- und Förderschulen)“ sowie Minimilchbücher für Kindertageseinrichtungen.
LVN
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